Am Donnerstag fand im Dürkheimer Haus eine Informationsveranstaltung zur kommunalen Wärmeplanung statt, die rund 50 Besucher anlockte. Die Teilnehmer hatten die Möglichkeit, ihre Fragen zur Beheizung ihrer Eigenheime oder Wohnungen zu stellen. Bei der Diskussion wurden verschiedene Maßnahmen erörtert, die erforderlich sind, um die Heizsysteme an die zukünftigen Anforderungen anzupassen. Diese Veranstaltung steht im Kontext der umfassenden Wärmeplanung, die als Teil der klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2045 notwendig ist.

Das Ziel der Wärmeplanung liegt laut BMWSB in der Entwicklung wirtschaftlicher Transformationspfade zur treibhausgasneutralen Wärmeversorgung auf lokaler Ebene. Hierbei sollen geeignete Wärmeversorgungsoptionen für unterschiedliche regionale Gegebenheiten in Deutschland identifiziert werden. Der rechtliche Rahmen für diese Vorhaben wird durch das Wärmeplanungsgesetz geschaffen, welches am 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Der Gesetzgeber verpflichtet alle Städte und Gemeinden in Deutschland, bis spätestens Mitte 2028 einen lokalen Wärmeplan zu erstellen.

Wärmeversorgung und Klimaziele

Die Wärmeversorgung stellt einen entscheidenden Faktor im deutschen Energiemix dar und verursacht mehr als die Hälfte des Endenergieverbrauchs sowie einen erheblichen Teil des Treibhausgasausstoßes. Laut Bundesregierung sollen bis zum Jahr 2045 alle Wärmenetze in Deutschland auf 100 Prozent erneuerbare Energien umgestellt werden. Um dies zu erreichen, müssen neue Wärmenetze bereits ab dem 1. März 2025 mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme nutzen.

Ein umfassender Überblick über die notwendigen Fristen zeigt, dass Großstädte (über 100.000 Einwohner) ihren Wärmeplan bis zum 30. Juni 2026 vorlegen müssen, während Gemeindestrukturen mit weniger als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2028 Zeit haben. Für kleinere Gemeinden wird ein vereinfachtes Verfahren angestrebt, das den Ländern die Entscheidung überlässt. Das Gesetz schreibt auch vor, dass die Betreiber von Wärmenetzen bis zum 31. Dezember 2026 einen Dekarbonisierungsfahrplan präsentieren müssen. Dies stellt sicher, dass es einen klaren Plan zur Reduzierung der Emissionen gibt.

Integration erneuerbarer Energien

In die Wärmeplanung sind verschiedene Formen erneuerbarer Energien integriert, darunter Geothermie, Umweltwärme, Solarthermie, Biomasse, grünes Methan und grüner Wasserstoff. Ein zentrales Anliegen ist es, Verzögerungen beim Austausch fossiler Heizungen abzubauen und die Abwärme effizient zu nutzen. Der Bund gibt darüber hinaus 500 Millionen Euro bis 2028 zur Unterstützung der Wärmeplanung bereit, um sicherzustellen, dass die Kommunen die Mittel zur Umsetzung haben.

Mit diesen umfassenden Maßnahmen soll die Wärmeplanung nicht nur für Unternehmen und Energieversorger Klarheit schaffen, sondern auch den Bürgern eine verlässliche Perspektive für die zukünftige Wärmeversorgung bieten. Die Bürger können sich aktiv an der Wärmeplanung beteiligen, um ihre Vorstellungen und Bedürfnisse einzubringen und so die Gestaltung der zukünftigen Wärmeversorgung mitzugestalten.

Die vorgestellten Themen zur kommunalen Wärmeplanung stellen somit einen bedeutenden Schritt in Richtung einer nachhaltigen und klimaneutralen Energiezukunft dar, wobei die tatsächliche Umsetzung in den Händen der Kommunen liegt, unterstützt durch gesetzliche Vorgaben und finanzielle Mittel.