In München sorgte ein Vorfall mit einer Drohne für Aufregung, als diese am 25. Februar 2025 über ein bewohntes Gebiet in der Maxvorstadt flog. Eine Polizei-Streife entdeckte die Drohne und nahm die Verfolgung auf. Dank ihres Einsatzes konnte der Pilot, ein 28-jähriger Münchner, identifiziert werden. Gegen ihn läuft nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen die Luftverkehrsordnung und das Luftverkehrsgesetz, wie tz.de berichtet.

Die Polizei stellte bei ihrem Eingreifen die Speicherkarte der Drohne zur Beweissicherung sicher. Nach dem Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Pilot wieder auf freien Fuß gesetzt. Die Münchner Verkehrspolizei übernimmt nun die weiteren Ermittlungen. Besorgniserregend ist, dass Flugoperationen von Drohnen über Wohngebieten, Behörden, diplomatischen Vertretungen, Industrieanlagen, Krankenhäusern und Justizvollzugsanstalten grundsätzlich untersagt sind.

Drohnenregulierungen im Kontext

Der Betrieb von Drohnen in der EU unterliegt strengen Regelungen, die durch die EU-Drohnenverordnung festgelegt sind. Diese Verordnung gilt in allen EU-Mitgliedstaaten sowie in Norwegen, Liechtenstein, Island und der Schweiz, jedoch nicht für Flüge in Innenräumen. Laut dein-drohnenpilot.de gliedert sich der Betrieb in verschiedene Kategorien: Open, Specific und Certified. Drohnenflüge sind in der Open Kategorie ohne spezielle Genehmigung möglich, solange die Sichtkontaktregelung eingehalten wird.

Die EU-Drohnenverordnung beinhaltet auch eine Registrierungspflicht für Drohnenbetreiber sowie eine Kennzeichnungs- und Fernidentifizierungspflicht für die Drohnen selbst. Zudem müssen alle Drohnenpiloten eine Versicherung abschließen, unabhängig davon, ob sie die Drohne privat oder kommerziell nutzen.

Verstöße und ihre Folgen

Mit der Anpassung der Drohnenverordnung wurden neue Regelungen eingeführt, die den Betrieb von Drohnen restriktiver gestalten. So gibt es beispielsweise eine maximal zulässige Flughöhe von 120 Metern und eine Registrierungspflicht für Betreiber von Drohnen mit einem Gewicht ab 250 Gramm, die mit Kameras ausgestattet sind oder personenbezogene Daten erfassen können, wie das Bundesministerium für Digitales und Verkehr erklärt. Alle diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Sicherheit im Luftraum zu erhöhen.

Der Vorfall in München verdeutlicht die Notwendigkeit dieser Regelungen und erinnert angehende Drohnenpiloten daran, sich über die geltenden Zulassungsvoraussetzungen und Flugbeschränkungen zu informieren. Die rechtlichen Grundlagen basieren auf einer Entscheidung der Europäischen Kommission vom Mai 2019 und wurden national in Deutschland durch das entsprechende Gesetz angepasst.