Die Sichtungen von unbemannten Drohnen über Bundeswehrstandorten in Deutschland nehmen zu. In den letzten Wochen wurden in mehreren Fällen Drohnenflüge über militärischen Einrichtungen festgestellt, darunter die Kaserne in Neuburg an der Donau, wo im Januar 2025 gleich elf Drohnen beobachtet wurden. Diese Drohnen flogen über das Taktische Luftwaffengeschwader 74. Trotz einer umfangreichen Fahndung mit einem Hubschrauber konnten die Piloten der Drohnen nicht gefunden werden. Ähnliche Ereignisse wurden auch am Militärflughafen Manching dokumentiert. T-Online berichtet, dass auch in Wildflecken und Delitzsch Drohnen gesichtet wurden, während ukrainische Soldaten an Bundeswehrgeräten ausgebildet wurden.

Die Alarmstimmung resultiert aus der Erkenntnis, dass die Drohnen möglicherweise Handydaten ukrainischer Soldaten aufzeichnen könnten. Im Zusammenhang mit den Sichtungen hat die Staatsanwaltschaft München Ermittlungen eingeleitet, da Spionage vermutet wird. Der Münchner Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle hält es für möglich, dass ein nicht freundlich gesinntes Land, insbesondere Russland, hinter den Drohnenflügen stecken könnte. Die Minister der Innenministerkonferenz hatten bereits im Dezember 2024 über die Gefahr von Drohnenflügen diskutiert und ernsthafte Risiken für Leben und Gesundheit hervorgehoben.

Rechtslage und geplante Gesetzesänderung

Der Einsatz von Drohnen über militärischen Einrichtungen ist in Deutschland verboten. Allerdings sind die bestehenden Möglichkeiten, diese abzuschießen, stark eingeschränkt. Aktuell erlaubt das Luftsicherheitsgesetz nur das Abdrängen oder Warnschüsse. Der Bundesinnenministerin Nancy Faeser zufolge könnten Drohnen zur Spionage oder Sabotage genutzt werden, was die Bedrohungslage erheblich verschärft. Änderungen am Gesetz sind bereits in Arbeit: Das Bundeskabinett hat einen Vorschlag zur Überarbeitung des Luftsicherheitsgesetzes genehmigt, um der Bundeswehr zu gestatten, verdächtige Drohnen abzuschiessen, sofern Polizeien der Länder nicht in der Lage sind, die Situation selbst zu bewältigen. Tagesschau hebt hervor, dass der Abschuss von Drohnen nur erlaubt ist, wenn Menschenleben oder kritische Infrastruktur in Gefahr sind.

Die geplante Änderung wird jedoch von politischen Unsicherheiten begleitet. Es ist unklar, ob die SPD und Grünen im Bundestag die nötige Zustimmung für die Gesetzesänderung erhalten, da sie keine Mehrheit haben. CDU und CSU äußern verfassungsrechtliche Bedenken und kritisieren den Vorschlag als „reine Symbolgesetzgebung“. LTO berichtet, dass die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen eine zeitaufwändige Genehmigung des Einsatzes der Bundeswehr erfordern.

Zukünftige Herausforderungen

Der Anstieg von Drohnensichtungen ist seit dem Beginn des Ukraine-Kriegs deutlich gestiegen. Die Bundesregierung plant weitere Maßnahmen zur Stärkung der Drohnenabwehr, darunter eine Reform des Bundespolizeigesetzes, um spezifische Befugnisse zur Bekämpfung von Drohnen zu erlangen. Die Risiken, die solche unkooperativen Drohnen darstellen, sind nicht unerheblich. Es wird vermutet, dass diese Flüge im Auftrag fremder staatlicher Stellen erfolgen könnten, was die Notwendigkeit einer schnellen und effizienten Reaktion unterstreicht. Trotz der Verschärfung der Sicherheitslage bleibt der rechtliche Spielraum für die Bundeswehr bei der Abwehr von Drohnen weiterhin begrenzt.