Am 28. Februar 2025 hat das Landgericht Verden einen 33-jährigen Ex-Soldaten aus dem Raum Rotenburg wegen dreifachen Mordes verurteilt. Der Angeklagte hatte in der Nacht zum 1. März 2024 in einem tragischen Vorfall vier Menschen aus dem Umfeld seiner Ex-Frau erschossen. Die Gerichtsurteile sind eindeutig: lebenslange Freiheitsstrafe und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, was eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren ausschließt. Die Opfertat traf den Freund der Ex-Frau, dessen Mutter sowie die beste Freundin der Ex-Frau. Tragisch bleibt, dass die dreijährige Tochter der besten Freundin nicht als Ziel der Tat betrachtet werden konnte; der Angeklagte wurde zudem wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.
Der Auslöser für die Tat war eine Gefährderansprache durch die Polizei Rotenburg, die den Angeklagten in seiner Ehe und Karriere akut bedrohte. Staatsanwältin beschrieb das Verhalten des Angeklagten als kaltblütig, indem er die Opfer in „primäre und sekundäre Ziele“ unterteilte. Sein Verteidiger führte an, dass der Angeklagte sich nach der Ansprache innerlich tot fühlte und einen erweiterten Suizid plante. Die Verteidigung hat bereits Revision gegen die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld angekündigt. Während Staatsanwaltschaft und Verteidigung sich in der Forderung nach lebenslanger Haft einig waren, gab es keine Einigkeit über die Schuldschwere, was den Prozess weiter komplizierte. Tagesschau berichtet, dass die emotionalen und psychologischen Aspekte dieser Tat durch die vorangegangene polizeiliche Intervention stark beeinflusst wurden.
Fall Uphusen: Mord und Verhaftung
Parallel zu diesem Fall findet derzeit ein Prozess gegen einen 37-jährigen Angeklagten aus Achim statt, der beschuldigt wird, am 9. Juli 2024 in Uphusen einen 27-jährigen Mitbewohner ermordet zu haben. Der Prozess begann am 20. Dezember 2024, und am 11. Januar 2025 soll er fortgesetzt werden. Der Angeklagte hatte sich an beiden Verhandlungstagen nicht geäußert. Zeugen, darunter die Freundin des Opfers, haben bereits ausgesagt. Diese berichtete, dass sie ihren Freund am Tag der Tat nicht erreichen konnte und das Haus aufsuchte, nur um herauszufinden, dass er tot war. Der Angeklagte informierte daraufhin die Polizei und forderte seine Festnahme.
Die Polizei fand den Angeklagten im Moment ihrer Ankunft auf dem Gehweg und bestätigte seine Geständnisse, dass er jemanden getötet habe. Der Fund des Opfers, das mit einem Messer in der Brust aufgefunden wurde, deutet auf einen gewaltsamen Konflikt hin. Laut Berichten wirkte der Angeklagte verwirrt, war jedoch zeitlich und örtlich orientiert. Bezüglich der Beziehung zwischen dem Angeklagten und der Freundin des Opfers sind noch viele Fragen offen. Die Freundin und ihr Freund hatten versucht, die Konflikte in ihrer Beziehung zu klären. Kreiszeitung hebt ebenfalls die Schwierigkeiten hervor, mit denen das Gericht bei der Vernehmung von Zeugen konfrontiert ist, insbesondere da die Freundin des Opfers psychisch belastet ist.
Krise der Gewaltkriminalität in Deutschland
Die genannten Fälle sind Teil eines besorgniserregenden Trends: einer steigenden Gewaltkriminalität in Deutschland. Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik für 2023 stieg die Zahl der Straftaten im Jahr 2022 um 5,5 Prozent auf nahezu sechs Millionen. Über 215.000 Fälle von Gewaltkriminalität wurden erfasst, was den höchsten Stand seit 15 Jahren darstellt. Dies könnte auch auf Veränderungen in der gesellschaftlichen Stimmung zurückzuführen sein, wie es der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul erklärte. Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens nannte zudem Inflation, höhere Mobilität nach Corona und Migrationsbewegungen als mögliche Einflussfaktoren auf die Entwicklungen in der Kriminalitätsstatistik. Zeit weist auf die beunruhigende Tendenz hin, dass insbesondere die Anzahl der Messerangriffe um zehn Prozent auf etwa 9.000 gestiegen ist.