Bürgermeister Norbert Sailer aus Winnenden, Holger Niederberger aus Berglen und Jürgen Kiesl aus Leutenbach haben eine entscheidende Vereinbarung zum Hochwasserschutz unterzeichnet. Diese Kooperation unterstreicht die Notwendigkeit eines gebietsübergreifenden Ansatzes, besonders vor dem Hintergrund der in den letzten Sommermonaten erlebten Hochwasserereignisse.
Bereits im Vorfeld der Unterschrift fand ein Austausch über eine gemeinsame Strategie zum Hochwasserschutz zwischen den drei Kommunen statt. Die kürzlich initiierte Gründung einer Planungsgemeinschaft soll die Maßnahmen und Projekte harmonisieren und effektiver gestalten, um die Sicherheit der Bürger in den betroffenen Regionen zu gewährleisten. Der Fokus liegt dabei auf der langfristigen Verbesserung der Hochwasservorsorge.
Die Notwendigkeit eines länderübergreifenden Plans
Die Vereinbarung der Bürgermeister ist Teil eines größeren länderspezifischen Trends hin zu einem koordinierteren Hochwasserschutz. Dies wurde durch die Verordnung über die Raumordnung im Bund für den länderübergreifenden Hochwasserschutz (BRPHV) belegbar, die am 1. September 2021 in Kraft trat. Diese Verordnung wurde aus den Zielsetzungen des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD vom 12. März 2018 entwickelt und zeigt die erhebliche Relevanz, die dem Hochwasserschutz heutzutage beigemessen wird. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) den Raumordnungsplan erstellt, der spezifische Regelungen zur Hochwasserrisikomanagement sowie zur Siedlungsentwicklung enthält.
Diese Maßnahmen sollen insbesondere die Herausforderungen berücksichtigen, die durch den Klimawandel und das damit einhergehende erhöhte Risiko von Starkregenereignissen entstehen. Dr. Markus Kerber, Staatssekretär im BMI, verdeutlichte, wie wichtig es ist, auch diese unvorhersehbaren Wetterbedingungen in die Planungen mit einzubeziehen.
Einheitliche Standards für den Hochwasserschutz
Das Ziel des länderübergreifenden Raumordnungsplans ist die Etablierung einheitlicher raumordnerischer Standards für die Hochwasservorsorge in ganz Deutschland. Dies wird als entscheidend angesehen, da Hochwasserereignisse nicht an Landesgrenzen haltmachen. Dr. Markus Eltges, Leiter des BBSR, hebt hervor, dass die Schutzmaßnahmen das gesamte Flussgebiet als Ganzes erfassen müssen, um wirksam zu sein.
Die umfassende Bürgerbeteiligung und der Austausch von Ideen sind zentrale Elemente dieses Prozesses, um effektive und nachhaltige Lösungen zu entwickeln. Die veröffentlichten Dokumente zum Raumordnungsplan sind barrierefrei zugänglich und bieten eine solide Grundlage für die weitere Planung und Umsetzung.
Die Kommunen, die sich durch die neue Vereinbarung verpflichtet haben, können sich nun auf eine verbesserte Sicherheit und Resilienz gegenüber zukünftigen Hochwasserereignissen freuen. Der Startschuss für den gemeinsamen Hochwasserschutz ist damit gegeben und zeigt, wie wichtig regionale Kooperationen für nachhaltige Sicherheitsstrategien in Deutschland sind.
Für weitere Details zur Verordnung und den Raumordnungsplänen siehe BBSR – Bundesraump-Plan Hochwasserschutz und BBSR – Presseinformation Hochwasserschutz. Mehr Informationen zu den kommunalen Vereinbarungen sind in ZVW zu finden.