Der Doppelmordprozess vor dem Mannheimer Landgericht tritt in eine entscheidende Phase. Ein 45-jähriger Mann und seine 43-jährige Frau aus Sandhausen stehen im Verdacht, zwei Ukrainerinnen getötet zu haben. Bei den Opfern handelt es sich um eine 27-jährige Mutter und ihre 53-jährige Großmutter. Die Leiche der Mutter wurde im vergangenen Jahr in Hockenheim gefunden, während die Großmutter nach umfangreichen Suchmaßnahmen in einem See bei Bad Schönborn entdeckt wurde. Die Identität der Toten wurde durch eine Vermisstenmeldung der Schwester sowie Instagram-Fotos verifiziert.

Wie SWR berichtet, gab es einen anonymen Hinweis, der zu den Festnahmen des Paares führte. Eine besorgte Anruferin informierte die Polizei über die ungewöhnliche Präsentation eines Säuglings durch die Familie, die niemals schwanger gewesen war. Die Angeklagten behaupteten, das Baby in Tschechien adoptiert zu haben. Der Hauptmotiv des Paares offenbarte sich als der Wunsch, an das Kind der jüngeren Frau zu gelangen, was in dem Mord an der Mutter und der Großmutter resultierte.

Tätergeständnisse und Ermittlungsergebnisse

Beide Angeklagten gestanden bereits zu Prozessbeginn ihre Taten. Die Polizei hatte das Paar nach dem anonymen Hinweis observiert, wobei Telefondaten und tatrelevante Chatverläufe, die während des Prozesses verlesen wurden, entscheidend zur Beweissicherung beitrugen. Die Chatprotokolle enthielten Details zu den Tötungsplänen, darunter Hinweise darauf, dass das Paar 2023 sogar plante, ein Kind aus einem Krankenhaus zu entführen. Über Messenger-Gruppen hatten sie Kontakt zu den späteren Opfern gesucht, die über Unterstützung für ukrainische Geflüchtete informierten.

Zu den angewandten Methoden der Tötung wurde angegeben, dass die Opfer mit einem Gummihammer erschlagen wurden. Zudem wurde eine der Leichen verbrannt. Der Prozess wird weiterhin vom Gericht genau geprüft, auch wenn die Angeklagten umfassend gestanden haben. Die Observierung des Paares stellte sich als entscheidend heraus, um ihre Bewegungen und Taten nachzuverfolgen.

Gutachterliche Einschätzungen zur Schuldfähigkeit

Ein psychologischer Gutachter hat die Angeklagten als voll schuldfähig eingestuft. Es wurden keine größeren psychischen Störungen oder Einschränkungen festgestellt.Laut einer Studie wird die Schuldfähigkeit bei begutachteten Straftätern in Deutschland normalerweise als gegeben bewertet. In diesem Fall relativierte der Gutachter den Drogenkonsum des Mannes als nicht stark abhängig, was für die Beurteilung seiner Handlungen von Bedeutung ist.

Der Prozess schreitet voran und die Staatsanwaltschaft sowie die Verteidigung werden in der nächsten Woche ihre Plädoyers halten. Die Entscheidung des Gerichts wird am 10. Februar 2025 erwartet. Die Tragik und der Unfassbarkeit der Taten hinterlassen eine tiefe Spur in der Gesellschaft und richten die Aufmerksamkeit auf die Themen häusliche Gewalt und Verbrechen an Schutzbedürftigen.