Ab dem 15. Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten in Deutschland eingeführt. Der Siegener Hausarzt Stefan Spieren wirbt aktiv für dieses digitale System, das seiner Meinung nach die Patientenversorgung erheblich verbessern kann. Spieren betont, dass die ePA den Arztbesuch erleichtert und die Versorgung optimiert.

Um die notwendigen Sicherheitsvoraussetzungen für den Zugang zur ePA zu gewährleisten, sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Spieren ist überzeugt, dass die vereinfachten Abläufe Zeit sparen und Doppeluntersuchungen vermeiden helfen. Zugang zur ePA erfordert kein spezielles Programm; stattdessen können Patienten ihre Gesundheitskarte in der Arztpraxis einlesen lassen.

Informationsveranstaltung zur ePA

Eine Informationsveranstaltung zur ePA wird am 8. Januar stattfinden, sowohl vor Ort als auch online. Fachleute sowie Vertreter der Krankenkassen werden an dieser Veranstaltung teilnehmen, um Fragen zur ePA zu klären. Bundesminister Karl Lauterbach hat geäußert, dass die Digitalisierung im Gesundheitswesen notwendig ist, um „jahrzehntelange Rückstände“ aufzuholen. Die Nutzung der ePA wird als intuitiv und benutzerfreundlich beschrieben.

Laut weiteren Informationen, die von der Bundesärztekammer bereitgestellt wurden, beginnt mit der Einführung der ePA die Widerspruchslösung (Opt-out) im Rahmen des Digital-Gesetzes (DigiG). Krankenkassen werden für jeden gesetzlich Versicherten ab diesem Datum eine ePA anlegen, mit dem Ziel, dass bis 2025 80 Prozent der gesetzlich Versicherten über eine ePA verfügen.

Die ePA ist sofort nach Anlage vollständig nutzbar. Versicherte haben innerhalb von sechs Wochen nach der Anlage die Möglichkeit, dieser zu widersprechen, und können jederzeit gegen die Nutzung einer bereits angelegten ePA Einspruch erheben. Im Behandlungskontext haben medizinische Einrichtungen Zugriff auf die Inhalte der ePA, die durch die elektronische Gesundheitskarte (eGK) definiert sind, und dies für einen Zeitraum von 90 Tagen.