Das Bundeskabinett plant, kurz vor dem Ende der Legislaturperiode, eine gesetzliche Regelung für digitale Führerscheine zu beschließen. Verkehrsminister Volker Wissing hat hierzu einen Entwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vorgelegt. Die Einführung eines digitalen Führerscheins ist Teil der Bestrebungen der Bundesregierung, die Digitalisierung von Fahrzeugdokumenten voranzutreiben. Im Koalitionsvertrag, der Ende 2021 verabschiedet wurde, wurde dieses Ziel bereits angestrebt.
Der neue Gesetzentwurf sieht vor, dass ein digitaler Führerschein als ergänzendes elektronisches Dokument zu dem physischen Kartenführerschein eingeführt wird. Wichtig dabei ist, dass der Kartenführerschein Voraussetzung für die Ausstellung des digitalen Führerscheins ist. Inhaber eines gültigen Führerscheins haben die Möglichkeit, beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die Erstellung eines digitalen Führerscheins zu beantragen, der alle relevanten Daten des physischen Führerscheins enthält, mit Ausnahme der Unterschrift.
Besonderheiten des digitalen Führerscheins
Ein entscheidender Vorteil des digitalen Führerscheins ist, dass der Inhaber nicht mehr verpflichtet ist, den Kartenführerschein bei der Fahrt mitzuführen. Allerdings berechtigt der digitale Führerschein nur im Inland zum Nachweis der Fahrerlaubnis, was bedeutet, dass er nicht international anerkannt ist. Das KBA plant die Bereitstellung einer App, die den Nutzern die Erstellung und Verwaltung ihres digitalen Führerscheins erleichtert.
Im Zusammenhang mit digitalen Führerscheinen hat das KBA auch Informationen über die Regelungen zur Grundqualifikation für bestimmte Fahrerlaubnisklassen bereitgestellt. In Deutschland müssen Fahrer diese Qualifikationen, die durch Prüfungen oder berufliche Ausbildungen erworben werden können, erfüllen, bevor sie bestimmte Klassen von Fahrzeugen führen dürfen. Zudem sind regelmäßige Weiterbildungen notwendig, um Kenntnisse auf dem aktuellen Stand zu halten.
Die digitale Führerschein-Lösung wird vergleichbar mit Innovationen, die in anderen europäischen Ländern bereits umgesetzt wurden. In Österreich beispielsweise wurde der digitale Führerschein vor einem Monat eingeführt und hat in dieser kurzen Zeit bereits über 115.000 Downloads erreicht. Die Polizei hat die digitalen Führerscheine rund 4.600 Mal gescannt, was die Akzeptanz und praktische Anwendung dieser neuen Technologie unterstreicht.
Zukünftige Entwicklungen
Die österreichischen Behörden betrachten die Polizei als Vorreiter in der Digitalisierung und zeigen sich optimistisch bezüglich der zukünftigen Anerkennung des digitalen Führerscheins in der gesamten EU. Der digitale Ausweis, der auf der eIDAS-Verordnung der Europäischen Union basiert, könnte bald da auch als Altersnachweis dienen. Gespräche mit der Wirtschaftskammer und Ticketanbietern sind im Gange, um den Einsatz des digitalen Ausweises zu erweitern, auch über den digitalen Führerschein hinaus.
Mit diesen Entwicklungen im europäischen Kontext wird deutlich, dass die Digitalisierung im Bereich der Fahrzeugdokumente nicht nur in Deutschland vorangetrieben wird, sondern auch in Nachbarländern wie Österreich bereits Erfolge erzielt hat. Die Einführung des digitalen Führerscheins verspricht, einen weiteren Schritt in die digitale Zukunft der Mobilität zu gehen.