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Digitale Barrierefreiheit in Deutschland: Mängel in beliebten Webshops enthüllt

Barrierefreie Webshops: Ein mehrheitsfähiges Ziel in Deutschland?

Die Barrierefreiheit von Online-Shops in Deutschland bleibt ein drängendes Thema. Laut einer Studie, die kürzlich von Google, der Förderorganisation „Aktion Mensch“ und der Stiftung Pfennigparade in Berlin vorgestellt wurde, sind nur 20% der meistbesuchten Webshops teilweise barrierefrei. Diese Zahl zeigt eine weitere Verschlechterung im Vergleich zum Vorjahr, als noch 25% der populären Webshops barrierefrei waren.

Die Hürden, die in den Online-Shops bestehen, betreffen viele Menschen – in Deutschland leben 7,8 Millionen Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung, darunter circa 350.000 Menschen mit Blindheit oder Sehbehinderung. Es gibt also einen erheblichen Bedarf an barrierefreien Online-Angeboten, um die Teilhabe für alle sicherstellen zu können.

Die Studie hat ergeben, dass viele der untersuchten Online-Shops grundlegende barrierefreie Standards nicht erfüllen. Zum Beispiel lassen sich nur 15 der 71 untersuchten Websites vollständig über die Tastatur bedienen, was für viele Menschen mit Behinderungen unverzichtbar ist. Zudem weisen die meisten getesteten Webseiten keinen sichtbaren Tastaturfokus auf, was die Navigation für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen erschwert.

Neben der Tastaturbedienbarkeit gibt es weitere Herausforderungen – mangelnde Kontraste, unauffällige Tab-Reihenfolgen und überlappende Inhalte können die Nutzung für Menschen mit Behinderungen erschweren. Die Tests wurden von geschulten Testerinnen und Testern mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen durchgeführt und von der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) begleitet.

Christina Marx, Sprecherin der Aktion Mensch, unterstreicht die Dringlichkeit des Themas: „Es ist an der Zeit, digitale Barrieren abzubauen – zumal es in einem Jahr keine Ausreden mehr gibt.“ Unternehmen riskieren, potenzielle Kundinnen und Kunden auszuschließen, wenn ihre Webseiten nicht barrierefrei sind. Es liegt also in ihrem eigenen Interesse, dies zu ändern. Denn eine barrierefreie Gestaltung der Webseiten kommt allen zugute.

Die EU-Richtlinie zur digitalen Barrierefreiheit stellt klar, dass der Online-Handel in einem Jahr barrierefrei sein muss. Diese Verpflichtung dient dazu, den gesamten Online-Handel für Verbraucherinnen und Verbraucher zugänglicher zu machen. Es bleibt zu hoffen, dass diese Standards in Deutschland und darüber hinaus umgesetzt werden, um eine inklusive digitale Zukunft zu gewährleisten.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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