Die Stadt Diepholz sieht sich gezwungen, die Berechnung ihrer Einnahmen durch die Grundsteuer anzupassen. Ursprünglich hatten die Verantwortlichen mit Mehreinnahmen von 253.000 Euro gerechnet, jedoch haben sich die Prognosen auf lediglich 25.000 Euro korrigiert. Kämmerer Andreas Strümpler erklärte, dass viele Bescheide aufgrund diverser Einwendungen „nach unten korrigiert“ wurden, was die Pläne der Stadt erheblich beeinträchtigt hat. Diese Anpassungen folgen auf die Reform, die seit 2025 in Kraft ist und die Berechnung der Grundsteuermessbeträge geändert hat.

Der Stadtrat hatte bereits im Dezember 2024 beschlossen, die Hebesätze für die Grundsteuer A und B bei 410 Prozent zu belassen. Dies wurde als notwendig erachtet, um die kommunalen Finanzen stabil zu halten, insbesondere in Anbetracht der jüngsten Entwicklungen. Insgesamt wurden im Januar 2025 rund 8.000 Bescheide an die Haushalte in Diepholz versandt, wobei aktuell noch sechs Klagen und zahlreiche Einwendungen beim zuständigen Finanzamt anhängig sind.

Aufkommensneutralität und Hebesätze

Die Stadt hat die voraussichtlichen Einnahmen durch die Grundsteuer neu ermittelt und kommt nun zu einer Prognose von nur 0,8 Prozent Steigerung gegenüber den Vorjahren. Dies wird als Aufkommensneutralität betrachtet, was bedeutet, dass trotz der Reform das gesamte Aufkommen der Grundsteuer für die Kommunen gleich bleibt. Dies steht im Einklang mit den übergeordneten Zielen der Grundsteuerreform, die durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 notwendig wurde, um eine Belastung zu schaffen, die stärker an den tatsächlichen Wertverhältnissen von Immobilien orientiert ist.

Die neuen Bewertungsregeln, die seit dem 1. Januar 2025 gelten, berücksichtigen den Wert des Grund und Bodens sowie die durchschnittlichen Nettokaltmieten bei Wohngrundstücken. Für Nichtwohngrundstücke werden die gewöhnlichen Herstellungskosten herangezogen. In diesem Rahmen haben Finanzministerien in ganz Deutschland aufkommensneutrale Hebesätze festgelegt, die den Kommunen als Orientierungshilfe dienen. Steigt die Summe der Immobilienwerte innerhalb einer Kommune, kann der Hebesatz gesenkt werden; sinkt die Summe, kann er erhöht werden. Diese Flexibilität ermöglicht es den Gemeinderäten, auf verschiedene wirtschaftliche Herausforderungen zu reagieren.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Anpassungen in Diepholz eine Reaktion auf die Veränderungen infolge der Grundsteuerreform sind und die Stadt weiterhin bemüht ist, eine finanzielle Stabilität zu gewährleisten, während sie sich den neuen Anforderungen und Herausforderungen stellt. Für weiterführende Informationen zur Aufkommensneutralität der Hebesätze und zur Grundsteuerreform in Deutschland sei auf die Artikel von Kreiszeitung, Grundsteuer Digital und FM RLP verwiesen.