Am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl in Deutschland statt, und damit auch in Overath. Die Bürger haben die Möglichkeit, an diesem wichtigen politischen Ereignis teilzunehmen. In Overath, Teil des Wahlkreises 99 im Rheinisch-Bergischen Kreis, stehen verschiedene Direktkandidaten zur Wahl. Die Wähler können zwei Stimmen abgeben: eine für einen Direktkandidaten und eine für eine Partei, um die Zusammensetzung des nächsten Bundestages zu bestimmen. Laut ksta.de sind die Direktkandidaten wie folgt aufgelistet: Caroline Bosbach (CDU), Hinrich Schipper (SPD), Maik Außendorf (Grüne), Christian Lindner (FDP), Harald Weyel (AfD) sowie Alexander Becker (Volt). Die Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) hat noch keine Kandidaten bekannt gegeben.

Die Wahlberechtigung ist klar definiert: Wählen kann, wer am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnt. Eine wichtige Information für die Wähler ist, dass die Wahlbenachrichtigungen 4 bis 6 Wochen vor der Wahl per Post zugestellt werden. Letzter Termin hierfür ist der 2. Februar 2025. Diese Benachrichtigungen informieren über das zuständige Wahllokal und die Barrierefreiheit vor Ort.

Wahlablauf und Fristen

Für die Wahl stehen mehrere Optionen zur Verfügung: Wähler können entweder persönlich an die Urne gehen oder Briefwahl beantragen. Briefwahlunterlagen können sowohl schriftlich als auch online angefordert werden. Auch direkte Briefwahl im Wahlbüro ist bis zum Wahltag möglich. Es ist zu beachten, dass die Wähler ohne Wahlbenachrichtigung dennoch wählen können, sofern sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen.

Das Wahlbüro von Overath ist für Bürgeranfragen unter der Adresse Hauptstr. 25, 51491 Overath erreichbar. Bei Fragen kann man das Büro auch telefonisch unter 02206-602649 oder per E-Mail an wahlamt@overath.de kontaktieren.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Frist für die Briefwahl. Die Wähler sollten sicherstellen, dass sie ihre Wahlunterlagen bis spätestens 19. Februar 2025 absenden, um sicherzugehen, dass ihre Stimmen rechtzeitig gezählt werden. Stimmabgaben durch bevollmächtigte Personen sind nicht möglich, jedoch können Briefwahlunterlagen unter Vorlage einer Vollmacht beantragt werden.

Besonderheiten zur Wählerregistrierung

Darüber hinaus müssen Deutsche, die im Ausland leben und nicht für eine Wohnung in Deutschland gemeldet sind, besondere Anträge für die Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen. Diese Anträge sind notwendig, um ihre Teilnahme an der Wahl zu sichern und können postalisch oder per elektronischer Übermittlung an die zuständigen Behörden gesendet werden. Antragsverfahren und Fristen sind dabei von Bedeutung, besonders im Hinblick darauf, dass die Frist für die Antragstellung am 7. September 2025 endet, sofern die Wahl am 28. September 2025 durchgeführt wird, so berichtet das Bundeswahlleiterin.

Die bevorstehende Bundestagswahl in Overath zeigt, wie wichtig es ist, informiert und vorbereitet zu sein, um das eigene Wahlrecht wahrzunehmen. Für weitere Details steht das Informationsblatt der Stadt Overath zur Verfügung, das man hier einsehen kann.