Am 26. Februar 2025 hat Deutschland in einer gemeinsamen Aktion mit zwei weiteren europäischen Staaten 43 ausreisepflichtige Personen nach Pakistan abgeschoben. Unter diesen befanden sich 19 verurteilte Straftäter, die unter anderem für Delikte wie versuchten Totschlag und sexuelle Nötigung verurteilt worden waren. Der Charterflug startete am Dienstagabend in Frankfurt am Main und landete Mittwochfrüh in Islamabad, wobei insgesamt auch drei weitere pakistanische Staatsbürger aus Österreich und zehn aus Zypern an Bord genommen wurden. Die ausreisepflichtigen Personen kamen aus mehreren deutschen Bundesländern, darunter Hessen, Sachsen, und Nordrhein-Westfalen, sowie weiteren.

Diese Abschiebung ist Teil einer umfassenderen Strategie der Bundesregierung, um die Zahl der Abschiebungen zu erhöhen. Im Jahr 2022 wurden insgesamt 20.084 Menschen aus Deutschland zurückgeführt, wobei nur 169 nach Pakistan gingen. Im Januar 2023 stiegen die Abschiebungen deutlich auf 1.733, was einem Anstieg von fast 40 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat entspricht. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat im Jahr 2024 über 2.915 Asylanträge von Personen aus Pakistan entschieden, wobei in knapp jedem zehnten Fall ein Schutzstatus oder Abschiebungsverbot erlassen wurde.

Aktuelle Situation der Ausreisepflichtigen

Am Ende des Januar 2025 hielten sich 3.895 ausreisepflichtige pakistanische Staatsbürger in Deutschland auf, von denen 3.232 geduldet wurden. Diese Duldungen gelten in Fällen, wo eine Abschiebung aus bestimmten Gründen, etwa fehlenden Ausweisdokumenten oder Gesundheitsproblemen, nicht möglich ist. Frontex, die europäische Agentur für Grenz- und Küstenschutz, spielt eine wichtige Rolle in diesem Prozess, indem sie Rückführungsflüge koordiniert und Mitgliedstaaten bei Abschiebungen unterstützt.

Der größte Teil der Abschiebungen nach Pakistan erfolgt durch Charterflüge, die zum Teil durch Frontex finanziert werden, während der Rest über Linienflüge abgewickelt wird. Im Jahr 2022 unterstützte Frontex die Rückkehr von nahezu 56.000 Menschen, wobei 64 Prozent dieser Fälle auf freiwillige Rückkehr zurückzuführen sind.

Migrationsabkommen und Herausforderungen

Die deutsche Bundesregierung hat in den letzten Jahren auch eine Reihe von Migrationsabkommen abgeschlossen, um sowohl die Zahl der Abschiebungen zu erhöhen als auch qualifizierte Arbeitskräfte zu gewinnen. Abkommen mit Ländern wie Indien, Georgien, Kenia und Usbekistan sollen langfristig dazu beitragen, die Migrationspolitik zu steuern. Diese Abkommen verfolgen unterschiedliche Ziele, von der Minderung irregulärer Zuwanderung bis hin zur Anwerbung von Fachkräften.

Im Jahr 2022 erhielten mehr Menschen aus Partnerländern nationale Visa für Arbeit, Studium und Familienzusammenführung als Asylanträge. Während sich Deutschland um die Rückkehr von Migranten bemüht, gibt es einen erheblichen Widerspruch zwischen dem Bedarf an Arbeitskräften und dem Bestreben, Migration generell zu reduzieren. Die Bundesregierung hat auch Absichtserklärungen mit anderen Nationen, darunter Kirgisistan und Kolumbien, unterzeichnet, um diese Herausforderungen anzugehen.

Trotz dieser Bemühungen erweisen sich die bürokratischen Hürden und der rechtliche Rahmen oft als Hemmnis für eine erfolgreiche Fachkräftemigration. Die Umsetzung der Migrationsabkommen wird durch personelle Engpässe und unklare Prozesse erschwert. Daher ist eine effektive Zusammenarbeit und langfristige Begleitung dieser Abkommen erforderlich, um die Integration der Migranten nachhaltig zu fördern und gleichzeitig die Rückführung von ausreisepflichtigen Personen zu verbessern.