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Deutsche Politiker debattieren über Abschiebung von Straftätern: Einheitliche Entscheidung notwendig

Buschmann: Ausweisungsverfahren für Straftäter vor Abschiebung gesetzlich regeln

Berlin (dpa) – Bundesjustizminister Marco Buschmann fordert eine gesetzliche Regelung, wonach ausländische Straftäter einen Teil ihrer Strafe in Deutschland absitzen müssen, bevor sie abgeschoben werden können. Diese Forderung unterstreicht er mit der Argumentation, dass Straftäter nicht ungestraft in ihr Heimatland zurückkehren dürften, um dort möglicherweise sogar gefeiert zu werden. Insbesondere vor dem Hintergrund möglicher Motivationen gewaltbereiter Islamisten, in Deutschland Verbrechen zu begehen, sei es wichtig, klare rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, betont der FDP-Politiker.

Die strafrechtliche Aufarbeitung und Bestrafung von Tätern innerhalb Deutschlands sei nach Buschmanns Auffassung nicht nur aus rechtsstaatlichen Gesichtspunkten wichtig, sondern diene auch dem Schutz der Gesellschaft vor potenziellen Wiederholungstaten. Durch die Sicherstellung, dass Straftäter ihre Strafe vollständig absitzen, bevor eine eventuelle Ausweisung vollzogen wird, könnten Anreize für gewalttätige Migration reduziert werden.

Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte zuvor bereits betont, dass Gewalttäter konsequent abgeschoben werden sollen, insbesondere nach Verbüßung einer Haftstrafe in Deutschland. Diese Klarstellung bezog sich auf ein geplantes Vorgehen im Umgang mit Schwerstkriminellen und terroristischen Gefährdern, die nach ihrer Haftentlassung als Risiko für die öffentliche Sicherheit gelten.

Deutschland setzt Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien wieder in Gang

Die jüngsten politischen Entwicklungen in Deutschland, insbesondere die Ankündigung von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Abschiebungen von Schwerstkriminellen und terroristischen Gefährdern nach Afghanistan und Syrien wieder zu ermöglichen, rückt die Debatte um konsequente Maßnahmen im Umgang mit straffälligen Personen erneut in den Fokus. Trotz der fehlenden Anerkennung der Taliban-Regierung in Kabul ist geplant, Abschiebungen in Zusammenarbeit mit ausgewählten Drittstaaten zu ermöglichen.

Details zur Umsetzung dieser Abschiebungen sind jedoch noch nicht abschließend geklärt. Die Bundesregierung führt derzeit Verhandlungen mit verschiedenen Staaten, um rechtliche und praktische Grundlagen für Abschiebungen nach Afghanistan zu schaffen. Diese Schritte werden vor dem Hintergrund intensiver Diskussionen über die Sicherheit und Stabilität in Deutschland und dem Umgang mit Ausländern, die Straftaten verübt haben, auch international beobachtet und kommentiert.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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