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Der Mindestlohn in Deutschland im EU-Vergleich: Fakten und Entwicklungen in Zahlen

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland erreichte am 1. Januar 2024 einen Betrag von 12,41 Euro pro Stunde, was einer Steigerung von 46 Prozent im Vergleich zu 2015 entspricht. Sollte ein Arbeitgeber weniger als diese Summe zahlen, stellt dies einen Verstoß dar. In der Europäischen Union existiert der gesetzliche Mindestlohn in 22 Ländern, darunter Deutschland, das mit einem Betrag von 12,41 Euro auf dem vierten Platz liegt. Länder wie Luxemburg, die Niederlande und Irland weisen höhere Mindestlöhne auf.

Im Bezug auf die jährlichen Anpassungen des Mindestlohns im Verhältnis zum Vorjahr hatte Deutschland mit einer Erhöhung von nur 3,4 Prozent im Jahr 2024 den vorletzten Platz inne. Im Durchschnitt stiegen die Mindestlöhne in den EU-Ländern um 9,7 Prozent, aufgrund hoher Inflationsraten. In der Zukunft wird erwartet, dass die Mindestlöhne weiter ansteigen könnten, wobei Politiker wie Bundeskanzler Olaf Scholz eine Erhöhung auf 15 Euro fordern.

Ab dem 15. November 2024 müssen die EU-Mitgliedsstaaten gemäß Boeckler.de Richtlinien für einen angemessenen Mindestlohn einhalten. Dieser soll mindestens 60 Prozent des Medianlohns oder 50 Prozent des Durchschnittslohns des jeweiligen Landes betragen. Aktuell erfüllen nur wenige EU-Länder wie Slowenien, Portugal und Frankreich diese Vorgaben. Es wird offenbart, dass Deutschland bereits 2023 einen Mindestlohn von 13,61 Euro und 2024 von rund 14 Euro hätte einführen sollen, um diesem Kriterium zu entsprechen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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