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Demokratie stärken: Sozialwahlen müssen ins Grundgesetz!

Bundeswahlbeauftragter Peter Weiß verlangt eine Grundgesetzänderung zur Stärkung der sozialen Selbstverwaltung – nur so kann die Demokratie gerettet und die Mitsprache von 52 Millionen Wahlberechtigten bei wichtigen Sozialfragen gesichert werden!

Bundeswahlbeauftragter Peter Weiß hat eine Verankerung der sozialen Selbstverwaltung im Grundgesetz gefordert, um die Demokratie zu stärken und die Sozialsysteme zu stabilisieren. Laut Weiß, der für die CDU im Bundestag tätig war, sei das bisherige Vorgehen nicht länger tragbar. Diese Änderung würde die Selbstverwaltungsgremien in der Kranken-, Arbeitslosen-, Renten- und Unfallversicherung betreffen. Weiß kritisiert außerdem die geringen Wahlbeteiligungen bei den Sozialwahlen 2023, bei der nur etwa 20% der 52 Millionen Wahlberechtigten an den Urnen waren – ein Rückgang von fast 8% im Vergleich zu 2017.

Zusätzlich betont Weiß die Notwendigkeit, den Versicherten mehr Mitsprache bei Leistungen und Beiträgen zu ermöglichen. Der kürzlich veröffentlichte Abschlussbericht über die Sozialwahlen legt nahe, dass Fragen wie geringere Leistungen oder Selbstbehalte während Wahlkämpfen aufgeworfen werden sollten. Aktuell scheinen solche Entscheidungen jedoch bereits vom Gesetzgeber getroffen zu werden, was das Potenzial für spannende Diskussionen im nächsten Wahlprozess mindert. Für mehr Informationen zu dieser Thematik, siehe den Artikel auf www.ka-news.de.

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