Deutschland

DAV vereinbart Friedenspflicht: Besserung für Apotheken bei E-Rezepten

Die Friedenspflicht, die zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und den Krankenkassen vereinbart wurde, stellt sicher, dass fehlerhafte oder fehlende Angaben auf E-Rezepten vorerst keine Rechnungskürzungen bei Apotheken nach sich ziehen. Diese Vereinbarung, die rückwirkend seit dem 1. Januar 2024 in Kraft ist und bis zum 31. Dezember 2024 gilt, wurde auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung des DAV beschlossen, nachdem langwierige Verhandlungen mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stattgefunden hatten.

In den letzten Monaten kam es seit der flächendeckenden Einführung des E-Rezepts zu technischen Problemen und Fehlern, insbesondere aufgrund von fehlerhaften oder fehlenden Berufsbezeichnungen von Ärzten auf den E-Rezepten. Diese Probleme entstehen in den Praxisverwaltungssystemen der Arztpraxen oder im Fachdienst der gematik. Der DAV betont, dass Apotheken nicht für Fehler haftbar gemacht werden sollten, die an anderer Stelle im System entstehen. Die Apotheken sollen nicht bestraft werden, wenn die Fehler auf den E-Rezepten nicht von ihnen verursacht werden.

Der Vorsitzende des DAV, Dr. Hans-Peter Hubmann, betont die Bedeutung der Rechtssicherheit für Apotheken beim Einlösen und Abrechnen von E-Rezepten. Er unterstreicht die Notwendigkeit, die Akzeptanz für das neue E-Rezept nicht zu gefährden und zeigt sich erfreut über die Einigung mit den Krankenkassen. Die Vereinbarung soll den Apotheken die nötige Sicherheit bieten, um weiterhin reibungslos mit dem E-Rezept umzugehen.

Weitere Informationen zu diesem Thema können auf der Website der ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) unter www.abda.de gefunden werden.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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