In Bayern steht eine umfassende Reform im Umgang mit psychisch kranken Menschen bevor. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat angekündigt, bestehende Gesetze zur Behandlung dieser Personengruppe zu schärfen. Dies geschieht im Kontext zunehmender Diskussionen über die Rechte von psychisch Erkrankten und die Bedingungen ihrer Behandlung. Die CSU-Fraktion im bayerischen Landtag befürwortet, dass psychisch kranke Menschen auch gegen ihren Willen behandelt werden können.

Klaus Holetschek, der Fraktionsvorsitzende, fordert schnellere und einfachere Voraussetzungen für fachärztliche Untersuchungen, insbesondere wenn eine Fremdgefährdung vorliegt. Besondere Regelungen sollen zudem für Individuen gelten, die bereits Straftaten begangen haben. Die CSU möchte auch den Datenaustausch zwischen psychiatrischen Einrichtungen und Sicherheitsbehörden erleichtern, insbesondere wenn bei behandelten Personen eine psychische Störung diagnostiziert wird und ein erhebliches Fremdgefährdungspotential besteht.

Gesetzliche Rahmenbedingungen für Zwangsmaßnahmen

Die Regelungen zur Zwangsbehandlung und -unterbringung in Deutschland sind streng. Die Bedingungen für die zwangsweise Unterbringung in psychiatrischen Einrichtungen sind im Strafgesetzbuch (StGB) und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt. Laut § 63 StGB erfolgt die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, wenn es zu einer rechtswidrigen Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit gekommen ist. Eine Unterbringung kann auch aufgrund eines Hangs zu übermäßigem Drogen- oder Alkoholkonsum angeordnet werden, wenn eine erhebliche Gefährdung besteht und Heilungsaussichten vorliegen, wie in § 64 StGB beschrieben.

Darüber hinaus gilt, dass die Zwangsunterbringung nur auf richterlichen Beschluss erfolgen darf, außer in akuten Situationen, wo eine vorübergehende Unterbringung von bis zu 72 Stunden möglich ist. Die gesetzlichen Hürden wurden eingeführt, um Missbrauch zu vermeiden und medizinische Behandlungen nur bei tatsächlicher Gefahr durchzuführen.

Der Ruf nach Menschenrechtsreformen

Internationale Organisationen, wie der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen, haben vehement auf die Notwendigkeit hingewiesen, Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie zu überdenken und grundlegende reformerische Schritte umzusetzen. Eine Resolution aus dem Jahr 2020 fordert die Mitgliedstaaten auf, Zwang, Gewalt und Missbrauch in psychiatrischen Einrichtungen zu beenden und die Rechte der Betroffenen anzuerkennen. In Deutschland besteht nach wie vor Handlungsbedarf, um diese neuen Standards in die Praxis umzusetzen.

Die UN-Resolution betont den erforderlichen Paradigmenwechsel in der psychischen Gesundheit und die Bedeutung der Autonomie und Rechte von Personen mit psychischen Erkrankungen. Statistiken zeigen, dass Zwangsunterbringungen in Deutschland überdurchschnittlich häufig vorkommen, mit einem Anteil von 17,7 % an allen stationären Episoden, was im europäischen Vergleich relativ hoch ist. Experten schlagen vor, die Unterschiede in der Anzahl der Zwangsmaßnahmen zwischen verschiedenen Einrichtungen sichtbar zu machen, um erfolgreiche Behandlungsansätze zu identifizieren und zu fördern.

In der aktuellen Diskussion wird auch der Fall eines mutmaßlichen Angreifers aus Aschaffenburg erwähnt, der eine gerichtlich verordnete Betreuerin hatte, jedoch keinen Kontakt zu ihr suchte. Solche Vorfälle illustrieren die Herausforderungen im Kontext der psychischen Gesundheit und der entsprechenden gesetzlichen Regelungen, die sowohl den Schutz der Gesellschaft als auch der betroffenen Personen sicherstellen sollen.