In Deutschland dürfen Raketen und Knaller traditionell nur am Silvestertag gezündet werden. Dennoch gab es in den Tagen zuvor bereits zahlreiche Vorfälle, die auf verfrühte Böllerei hinweisen. Am 30. Dezember 2024 berichtete Radio Hamburg von mehreren Einsätzen der Feuerwehr und Polizei in Niedersachsen, die bereits am 28. Dezember nach dem Verkaufsstart von Feuerwerk eingreifen mussten.

In Lüneburg wurde eine Frau verletzt, nachdem ihr ein Böller vor die Füße geworfen wurde, was zu einem kurzzeitigen Hörverlust führte. In Rotenburg (Wümme) löste das Zünden und Werfen von Silvesterfeuerwerk aus einem Auto einen Einsatz der Feuerwehr aus, die eine brennende Markise in der Fußgängerzone löschen musste. Ein ähnlicher Vorfall ereignete sich in Achim, wo zwei Altkleidercontainer in Brand gerieten, nachdem mutmaßlich Böller hineingeworfen wurden. Im Landkreis Peine kam es zu zahlreichen Einsätzen wegen illegalem Böllern; hier erhielten 14 Personen Platzverweise. Zu Verletzten oder Schäden durch Feuerwerkskörper im Einsatzgebiet der Peiner Polizei wurden jedoch zunächst keine Meldungen bekannt.

Forderungen nach einem Böllerverbot

Brisant berichtete, setzen sich Feuerwehr, Polizei, Umweltverbände, Tierschützer und Ärzte für ein solches Verbot ein. Das Ziel ist es, schwere Verletzungen zu vermeiden, die oft durch unsachgemäßen Gebrauch oder illegale Böller verursacht werden. Ein Verbot soll dazu beitragen, Mensch, Tier und Umwelt vor den negativen Auswirkungen von Lärm, Müll und Feinstaub zu schützen.

Der Bundesverband Pyrotechnik spricht sich jedoch gegen ein Verbot aus und betont, dass die Entlastung der Krankenhäuser gering ausfallen würde, da Verletzungen häufig in Zusammenhang mit Alkoholkonsum und Konflikten stehen. Der Städte- und Gemeindebund erinnert an die Tradition des Feuerwerks zu Silvester, appelliert aber gleichzeitig an die Vernunft der Einzelnen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass nicht alle Feuerwerke im Land gekennzeichnet und erlaubt sind. Der Erwerb illegaler Böller aus dem Ausland kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden. Legale Feuerwerkskörper können durch die CE-Kennzeichnung identifiziert werden, die bescheinigt, dass sie gemäß dem Sprengstoffgesetz getestet und zertifiziert wurden.