Nach dem zweifachen Mord in Aschaffenburg fordern die CDU und CSU einen rigoroseren Kurs in der Migrationspolitik. Vor dem Bundestag sollen zwei Anträge eingereicht werden, die unter anderem die Abweisung von Asylsuchenden und dauerhafte Grenzkontrollen vorsehen. Diese Vorschläge sind jedoch juristisch umstritten und könnten möglicherweise mit dem EU-Recht in Konflikt stehen. Rechtswissenschaftler Constantin Hruschka warnt, dass dauerhafte Grenzkontrollen nur in akuten Notlagen erlaubt sind und eine direkte Zurückweisung an der Grenze ohne Prüfung rechtlich problematisch ist.

Der Fünf-Punkte-Plan der Union sieht unter anderem vor:

  • Dauerhafte Kontrollen an deutschen Staatsgrenzen zu allen Nachbarstaaten.
  • „Zurückweisung ausnahmslos aller Versuche illegaler Einreise“, unabhängig von Schutzgesuchen.
  • Inhaftierung vollziehbar ausreisepflichtiger Personen.
  • Erweiterung der Befugnisse der Bundespolizei für Abschiebungen.
  • Unbefristeter Ausreisearrest für ausreisepflichtige Straftäter und Gefährder.

Juristische Bedenken

Hruschka äußert, dass die Inhaftierung ausreisepflichtiger Personen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und EU-Recht verstoßen könnte. Aktuell werden Haftbefehle für die Abschiebehaft durch Ausländerbehörden beantragt, nicht durch die Bundespolizei. Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts, sieht Zurückweisungen zwar als zulässig an, Hruschka kritisiert jedoch die pauschale Festsetzung von Personen im „Ausreisearrest“ als rechtlich problematisch.

Im Rahmen der Reform der europäischen Asylregeln, die kürzlich besiegelt wurde, wird das Asylrecht verschärft. Diese Regelungen wurden eingeführt, um die Asylverfahren einheitlicher und schneller zu gestalten. Insbesondere sieht der neue Ansatz vor, dass Migranten verpflichtend umverteilt werden sollen. Länder wie Italien und Griechenland, die eine hohe Zahl an Flüchtlingen aufnehmen, sollen durch einen Solidariätsmechanismus entlastet werden. Bei den neuen Verfahren wird auch berücksichtigt, dass Migranten mit geringen Aufnahmechancen direkt aus Grenzlagern abgeschoben werden können.

Europäische Asylreform im Kontext

Die Reformen wurden im Vorfeld der Europawahl im Juni 2024 verabschiedet. Im Jahr 2023 stellten Asylsuchende den höchsten Antragestand seit 2016 mit 1,1 Millionen Anträgen bei der EU, davon rund 330.000 in Deutschland. Die neuen Asylregeln treten mit der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft und die Mitgliedsländer haben zwei Jahre Zeit zur Umsetzung. Praktische Fragen, wie Standorte für Asylzentren oder die Einstufung sicherer Drittstaaten, müssen dabei noch geklärt werden.

Die CDU hat in ihrem Grundsatzprogramm ein ähnliches Vorgehen wie das britische Modell ins Auge gefasst, welches Abschiebungen nach Drittstaaten vorsieht. Dies steht jedoch im Widerspruch zu den neuen EU-Regeln, die solche Maßnahmen nicht vorsehen, wenn sie keine verbindlichen Rechtsgrundlagen haben.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen entwickeln werden und inwieweit die Union ihre Vorschläge umsetzen kann, ohne gegen geltendes Recht zu verstoßen.

Für weitere Informationen zu den Tragweiten der Reformen und den europäischen Asylfragen siehe auch Tagesschau und Euronews.