Am 7. Januar 2025 kündigte der CDU-Fraktionschef Jan Redmann in Potsdam an, dass die Oppositionsfraktion einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Landesvergabegesetzes einbringen wird. Redmann kritisierte, dass das bestehende Gesetz kleine und mittlere Unternehmen von öffentlichen Aufträgen ausschließe und zudem Unternehmen, die nicht in Brandenburg ansässig sind, bevorzuge. Diese Sichtweise bringt er in Verbindung mit den notwendigen „Lösungen von Bremsen“ für die Wirtschaft in Brandenburg, wobei er die hohe Bürokratie als Hürde thematisiert.

Der SPD-Fraktionschef Björn Lüttmann reagierte auf diese Ankündigung und lehnte eine Diskussion über die Abschaffung des Vergabegesetzes entschieden ab. Er bezeichnet das Gesetz als ein wichtiges Mittel zur Stärkung von Tariflöhnen. Dies zeigt einen deutlichen ideologischen Unterschied zwischen den beiden Parteien in Bezug auf die Gestaltung der öffentlichen Auftragsvergabe.

Reformbedarf im Vergaberecht

Die öffentliche Beschaffung spielt in Deutschland eine wesentliche Rolle. Laut der Bundesregierung liegt das jährliche Auftragsvolumen im unteren dreistelligen Milliardenbereich. Um die Teilhabe von Unternehmen an Vergabeverfahren zu fördern, sollen bürokratische Hürden abgebaut und digitale Abläufe implementiert werden.

Ein zentraler Punkt der geplanten Novelle des Vergaberechts ist die Vereinfachung und Digitalisierung der Abläufe. Kleinere Aufträge könnten zukünftig leichter als Direktaufträge ohne aufwändiges Vergabeverfahren vergeben werden. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Unterstützung von Start-ups sowie innovativen und gemeinwohlorientierten Unternehmen.

Ziele und Maßnahmen der Novelle

Die neuen Regelungen, die unter frühzeitiger Einbeziehung aller Interessensgruppen erarbeitet wurden, sollen nicht nur den bürokratischen Aufwand minimieren, sondern auch eine jährliche Entlastung von rund 1,3 Milliarden Euro für Verwaltungen und Unternehmen ermöglichen. Verfahrensschritte in den Verwaltungen werden weiter digitalisiert und Nachweis- sowie Dokumentationspflichten gesenkt.

Zusätzlich verfolgt die Novelle das Ziel, die öffentliche Beschaffung sozial, ökologisch und innovativ zu gestalten. Dies ist die erste umfassende Vergaberechts-Novelle seit 2016 und könnte signifikante Investitionsanreize für Unternehmen schaffen – ein Aspekt, den sowohl die Regierung als auch die Opposition in ihren Argumenten anführen.

Wie sich die Themen Bürokratieabbau und die Unterstützung von Unternehmen in Brandenburg weiter entwickeln werden, bleibt abzuwarten. Der Sonderausschuss zum Abbau von Bürokratie könnte dabei eine entscheidende Rolle spielen, wenn es um die künftige Ausgestaltung des Vergabegesetzes geht.