Die Legalisierung von Cannabis in Deutschland hat Auswirkungen auf den Flugverkehr, da Fluggäste und Besatzungen mit neuen Regeln konfrontiert sind. Seit der Legalisierung des Eigenkonsums von Cannabis in Deutschland durch Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) fragen sich viele, ob sie dieses „therapeutische“ Mittel mit an Bord eines Flugzeugs nehmen dürfen.
Generell können Ärzte Betäubungsmittel verschreiben, die in angemessenen Mengen für den persönlichen medizinischen Gebrauch über die Grenze mitgeführt werden dürfen. Es wird empfohlen, dass sich Fluggäste vor Reiseantritt bei der jeweiligen diplomatischen Vertretung des Ziellandes in Deutschland über die spezifischen Regeln informieren.
In Deutschland ist das Ein-, Aus- und Durchführen von Cannabis weiterhin verboten und strafbar. Allerdings gibt es laut Angaben der Bundespolizei am Frankfurter Flughafen luftsicherheitsrechtlich keine Einwände gegen bis zu 25 Gramm Cannabis im Hand- oder Reisegepäck auf Inlandsflügen.
Es ist wichtig zu beachten, dass Fluggesellschaften eigene Regeln bezüglich Cannabis an Bord festlegen können. Auf Inlandsflügen gilt die Mitnahme von Cannabis gemäß den erlaubten Mengen des Cannabisgesetzes nicht als strafbar. Jedoch bleibt die Rechtslage eindeutig bei Flügen aus und in andere Länder, wo die Mitnahme von Cannabis im Flugzeug nach wie vor verboten ist und durch das Schengener Abkommen geregelt werden könnte.