Am Dienstagmorgen fand im Amtsgericht Überlingen eine Verhandlung gegen einen 36-Jährigen statt, der des vorsätzlichen Handels mit Cannabis beschuldigt wird. Wie Südkurier berichtet, erschienen mehrere Schwierigkeiten bereits vor Beginn der Verhandlung: Der Angeklagte kam verspätet, da die Polizei ihn an seiner Wohnanschrift nicht antreffen konnte. Dies führte zu einem Missverständnis, da er dachte, die zweite Ladung hätte die erste aufgehoben, was auf eine Sprachbarriere zurückzuführen war. Ein Übersetzer war in der Verhandlung anwesend, um sicherzustellen, dass die Kommunikation reibungslos ablief.

Die Staatsanwältin warf dem Angeklagten vor, zwischen Ende 2022 und September 2023 aus einer Asylbewerberunterkunft Cannabis verkauft zu haben, ohne die erforderliche Erlaubnis für den Handel zu besitzen. Insgesamt wurden 32 selbstständige Handlungen angeklagt. Der Angeklagte, der seit 2017 in Deutschland lebt und Elektrotechnik studiert hat, bestritt die Vorwürfe und erklärte, dass die Handys, die vor Gericht vorliegen, einem Mitbewohner gehören. Sein Asylantrag wurde abgelehnt, und momentan erhält er eine monatliche Unterstützung von 400 Euro.

Rechtliche Konsequenzen und Suchtberatung

Während der Verhandlung wurde deutlich, dass der Angeklagte bereits zwei Vorstrafen wegen Diebstahls und Aufenthalt ohne Pass aufweisen kann. Ein Richter fragte ihn nach möglichen Drogen, die in einem Urintest nachgewiesen werden könnten. Der Angeklagte gab an, Cannabis und Alkohol konsumiert zu haben. Zeugen berichteten zudem, Cannabis von ihm bezogen zu haben; einer gab an, regelmäßig für den Eigenbedarf gekauft zu haben. Ein weiterer Zeuge, der durch WhatsApp-Nachrichten als Helfer identifiziert wurde, bestritt jedoch, jemals Drogen erworben zu haben.

Die Staatsanwältin sah eine Mittäterschaft des Angeklagten. Von den 32 Handlungen wurden 20 nicht eingestellt. Schließlich verurteilte der Richter den Angeklagten zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung, mit einer Bewährungszeit von drei Jahren. Zudem muss der Angeklagte 200 Arbeitsstunden leisten und sechs Termine bei einer Suchtberatung absolvieren. Der Richter wies darauf hin, dass der Angeklagte in der Situation mehr als nur ein Handlanger sei und seine Zukunftsperspektiven als problematisch einzustufen seien.

Die allgemeine Situation des Cannabis-Konsums in Deutschland

Wie im Jahresbericht 2023 der Deutschen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (DBDD) hervorgeht, bleibt Cannabis die am häufigsten konsumierte illegale Droge in Deutschland. Rund 4,5 Millionen Erwachsene konsumieren regelmäßig Cannabis. Der Bericht zeigt auch, dass etwa 40% der ambulanten und 30% der stationären Behandlungen auf Cannabis- und Cannabinoidkonsum zurückzuführen sind. Die Notwendigkeit, niedrigschwellige Angebote der Suchthilfe weiter auszubauen, wird erneut betont.

Burkhard Blienert, Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, unterstrich die Bedeutung einer Drogen- und Suchtpolitik, die Hilfe und Schutz bietet. Ziel sei, die kontrollierte Abgabe von Cannabis zu fördern, um den Schwarzmarkt zu reduzieren und Gesundheitsrisiken zu minimieren. Trotz der aktuellen Entwicklungen bleibt der Konsum von Cannabis für Jugendliche weiterhin untersagt, und Präventionsangebote nehmen bundesweit wieder zu, insbesondere nach den Auswirkungen der Coronapandemie. Dies zeigt, wie wichtig Maßnahmen zur Schadensminderung und Prävention sind, um die Bevölkerung zu schützen.