In Nordrhein-Westfalen warten derzeit 90 Anbauvereinigungen auf die Genehmigung zum Cannabis-Anbau. Währenddessen sind bereits 38 Clubs im Land zugelassen, was die regulierte Zucht von Cannabis für den Eigenbedarf ermöglicht. Die Anträge verteilen sich über verschiedene Regierungsbezirke, wobei die Bezirksregierung Köln mit 40 Anträgen die meisten Anträge verzeichnet, von denen bisher 12 genehmigt wurden. In den Bezirken Düsseldorf, Münster, Arnsberg und Detmold sind ebenfalls zahlreiche Anträge eingegangen, die in unterschiedlichem Maße bearbeitet werden.

Nach Informationen von Antenne NRW wurden in Nordrhein-Westfalen bereits 25 Anbauvereinigungen genehmigt. In Arnsberg wurden die meisten Erlaubnisse erteilt, mit insgesamt neun genehmigten Anträgen. In Düsseldorf stehen 30 Anträge noch aus, von denen drei bereits genehmigt wurden. Im Regierungsbezirk Detmold sind von elf Anträgen drei genehmigt, während in Münster nur zwei Clubs einen positiven Bescheid erhalten haben.

Regelungen für Anbauvereinigungen

Die Anforderungen an die Anbauvereinigungen sind klar definiert. So müssen die Mitglieder mindestens 18 Jahre alt sein und seit mindestens sechs Monaten in Deutschland wohnen. Zudem dürfen sich keine Schulen, Kindergärten oder Spielplätze in einem Umkreis von 200 Metern um die Anbaufläche befinden. Die Pflanzen und Samen müssen sicher aufbewahrt werden, um einen unbefugten Zugriff zu verhindern. Das Gesundheitsministerium plant, bis zu 3.000 Anbauvereinigungen in NRW zuzulassen, um den legalen Zugang zu Cannabis weiter auszubauen.

Die maximal erlaubte Mitgliederzahl einer Anbauvereinigung liegt bei 500, und die Satzung muss eine Mindestmitgliedschaft von drei Monaten vorsehen. Ein besonderes Augenmerk gilt der Vermeidung von Drogentourismus, weshalb auch strenge Vorschriften hinsichtlich des Abstands zu anderen Anbauflächen festgelegt wurden. Vorstandsmitglieder müssen die erforderliche Zuverlässigkeit im Umgang mit Cannabis besitzen, und auch einschlägige Vorstrafen können zur Versagung eines Antrags führen.

Die Vorgaben sind umfassend und erfordern eine sorgfältige Prüfung der eingereichten Anträge, was dazu führt, dass sich die Genehmigungsverfahren oftmals hinziehen. Die Anbauvereinigungen sollen letztlich den kleinräumigen, nicht-gewerblichen Eigenanbau für den persönlichen Konsum fördern, wobei kommerzielle Großanbauflächen ausgeschlossen sind. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sollen sicherstellen, dass die Cannabisproduktion verantwortungsbewusst und sicher erfolgt.