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Cannabis am Steuer: Gerichtsurteil bringt Erleichterung für Autofahrer!

Wichtige Wende für Autofahrer: Das Oberlandesgericht Oldenburg entscheidet, dass die neuen, milderen Cannabis-Grenzwerte für Fahrten vor dem 22. August 2024 rückwirkend gelten – ein neues Urteilsrecht, das auch bereits verurteilte Fahrer begünstigt!

Ab Ende August 2024 gelten in Deutschland höhere Grenzwerte für Cannabis am Steuer, und diese Regelung hat jetzt auch rückwirkende Gültigkeit. Autofahrer, die vor dem 22. August mit Drogen im Blut gestoppt wurden und gegen die noch ein Verfahren läuft, können auf die neuen, milderen Limits pochen. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg hat bestätigt, dass die neuen Grenzwerte von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blut nicht nur für zukünftige Fälle gelten, sondern auch bei so genannten Altfällen angewendet werden müssen. Dies ermöglicht es etwa einem Autofahrer, der zuvor zu einem dreimonatigen Fahrverbot und 1.000 Euro Geldstrafe verurteilt wurde, letztlich freigesprochen zu werden, da das Urteil noch nicht rechtskräftig war.

Die Entscheidung sorgt für Aufregung unter Autofahrern; viele halten den neuen Grenzwert für zu hoch. Laut einer Umfrage wünschen sich die meisten einen Wert von 0,0 Nanogramm. Dies könnte in einer Diskussion über Sicherheit und Tackling des Drogenmissbrauchs münden, wobei die Kontrollen im Vergleich zu Alkohol-Tests anders ablaufen. THC wird typischerweise über Urin oder Speichel nachgewiesen, was dazu führen kann, dass auch Unbeteiligte fälschlicherweise positiv getestet werden, wenn sie lediglich in Kontakt mit Cannabis standen. Mehr Informationen und Details zu diesem Thema finden sich in einem Artikel von www.merkur.de.

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