In Berlin steht ein erheblicher Warnstreik bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) bevor. Die Gewerkschaft ver.di hat einen ganztägigen Streik für Montag bis Dienstag, 3 Uhr, angekündigt, der massive Auswirkungen auf den Verkehrsablauf haben wird. Alle U-Bahnen, Straßenbahnen und die meisten Busse werden während des Streiks ausfallen. Die S-Bahnen und Regionalzüge fahren hingegen nach regulärem Fahrplan, mit zusätzlichen Fahrten der S5 zwischen Mahlsdorf und Lichtenberg von 9 bis 14 Uhr.
Die BVG empfiehlt Fahrgästen, alternative Verkehrsmittel wie Sharing-Angebote über die Jelbi-App und Taxis zu nutzen. Bestimmte Buslinien, die von Subunternehmen bedient werden, bleiben vom Streik unberührt. Diese Linien umfassen unter anderem die Busse 106, 114 und 175. Einige Linien, wie M36, 112 oder 124, werden jedoch nur eingeschränkt fahren.
Verkehr und mögliche Auswirkungen
Die BVG warnt Autofahrer davor, mit erhöhtem Verkehrsaufkommen und längeren Wartezeiten zu rechnen, insbesondere in stark belasteten Bereichen. Darüber hinaus gilt der Streik als „höhere Gewalt“, weshalb Fahrgäste im Falle von Verspätungen oder Ausfällen keine Entschädigungen erwarten können. Arbeitnehmer, die am Streiktag nicht zur Arbeit kommen, sollten „zumutbare Vorkehrungen“ treffen, etwa Urlaubstage oder Gleitzeit in Anspruch nehmen.
Zusätzlich zu den unmittelbar betroffenen Verkehrsanbietern wird auf die Möglichkeit hingewiesen, dass der Verkehr auch nach Ende des Streiks unregelmäßig sein könnte. Daher ist es ratsam, vor Fahrtantritt die Echtzeitinformationen auf den BVG-Apps oder der Website zu prüfen.
Hintergrund des Streiks
Das Streikrecht und die damit verbundenen Verfahren sind in Deutschland im Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes verankert. Dieses Recht befugt Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände zur Bildung von Vereinigungen. Streiks gelten als zentrale Mittel zur Durchsetzung von Forderungen, auch wenn sie im Grundgesetz nicht direkt erwähnt werden. Sie müssen jedoch bestimmten rechtlichen Vorgaben und Grenzen entsprechen, die durch die Koalitionsfreiheit von Gewerkschaften und Arbeitgebern definiert sind.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Streiks in Deutschland basieren auf Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG), welches ein differenziertes Regelwerk für Arbeitskämpfe geschaffen hat. Dieses Regelwerk unterliegt der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit und betrifft ausschließlich Umstände, die das Arbeitsverhältnis direkt betreffen, wie etwa Arbeitsentgelt und Arbeitszeiten. Politische Streiks und wilde Streiks, die nicht von Gewerkschaften organisiert werden, genießen keinen verfassungsrechtlichen Schutz.
Die bevorstehenden Streikmaßnahmen der Gewerkschaft ver.di zeigen, wie wichtig die Tarifautonomie in Deutschland ist und wie sie zur Wahrung des sozialen Friedens beiträgt. Die BVG und die Gewerkschaft stehen derzeit in Verhandlungen, und der Ausgang dieser Gespräche könnte auch die Bedingungen für zukünftige Arbeitskämpfe beeinflussen.
Für weitere Informationen zu den Details des Streiks und den betroffenen Verkehrslinien klicken Sie auf Tagesschau, BVG und bpb.