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Bundesweite Zollprüfung in Hotellerie und Gastronomie enthüllt Verdachtsfälle

Am 08.06.2024 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) in ganz Deutschland verdachtsunabhängige Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durch. Das Ziel dieser Überprüfungen war die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und Leistungsbetrug. Insgesamt waren 68 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Düsseldorf und Wuppertal an den Überprüfungen beteiligt.

In den Betrieben des Einzugsgebiets des Hauptzollamtes Düsseldorf befragten die Zöllner vor Ort 162 Personen in 27 verschiedenen Objekten. Darüber hinaus prüften sie die Geschäftsunterlagen von Betrieben, wie Stundenaufzeichnungen und Lohnunterlagen, in insgesamt 13 Fällen. Die Kontrollen führten zu Verdachtsfällen von Mindestlohnverstößen in 27 Fällen, Schwarzarbeit in 14 Fällen und Leistungsmissbrauch in 3 Fällen.

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Während der Prüfungen wurde in einem Betrieb in Heiligenhaus festgestellt, dass 6 georgische Staatsangehörige mit gefälschten ungarischen Ausweisdokumenten arbeiteten. Gegen sie wurde vor Ort ein Verfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Ebenso ergab sich der Verdacht gegen den chinesischen Arbeitgeber der Georgier wegen Urkundenfälschung, Schleusung und Arbeitsausbeutung. Auch gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit führt nach den Prüfungen umfangreiche Nachprüfungen durch, indem die erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Besonderes Augenmerk legt der Zoll bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit auf die Hotellerie und Gastronomie, die den Regelungen des Mindestlohngesetzes unterliegen.

Der Zoll trägt durch die Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei. Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert und umfassen sowohl stichprobenweise als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers. Besonders in Branchen, die stark von Schwarzarbeit betroffen sind, führt die FKS regelmäßig bundesweite und regionale Schwerpunktprüfungen durch, um faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten.


OTS

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