Das Bundesverfassungsgericht hat in einer aktuellen Entscheidung zur Besetzung der Ausschüsse im Bundestag klargemacht, dass die Eignung von Ausschussvorsitzenden eine Gewissensfrage und keine bloße Frage der Geschäftsordnung sei. Der Zweite Senat stellte einstimmig fest, dass eine Regelung, die ausschließlich auf Geschäftsordnung basiert, die Wahl „ihres Sinns entleert“. Dies könnte nun die Grundlage für eine Überprüfung und Präzisierung der bestehenden Geschäftsordnung im Bundestag legen, um mehr Klarheit zu schaffen.
Diese Entscheidung hat bereits zu Bestrebungen im Bundestag geführt, die internen Abläufe zu reformieren. Es bleibt abzuwarten, wie diese Entwicklungen die Zukunft der Ausschussbesetzungen beeinflussen werden. Weitere Details zu dem Thema sind in einem Artikel auf www.presseportal.de zu finden.