Am 23. Februar 2025 steht die Bundestagswahl an, in der die Wähler:innen ihre Stimmen für den 21. Deutschen Bundestag abgeben müssen. Diese Wahl erfolgt nach einer intensiven politischen Krise, die ihren Ursprung in der Entlassung von Finanzminister Christian Lindner aus der Ampel-Regierung hat. Bundeskanzler Olaf Scholz stellte am 11. Dezember 2024 die Vertrauensfrage, was die Notwendigkeit von Neuwahlen zur Folge hatte. Die Ergebnisse der Wahl sind entscheidend für die zukünftige Regierungsbildung in Deutschland.fr-de berichtet.
Der Wahlzettel für die Bundestagswahl ist in zwei Bereiche unterteilt: Die linke, schwarze Hälfte ist für die Erststimme, die an die Direktkandidaten verteilt wird, während die rechte, blaue Hälfte für die Zweitstimme vorgesehen ist, die für die Parteien zählt. Nur Parteien, die mindestens 5% der Zweitstimmen erhalten, können in den Bundestag einziehen. Wichtige Hinweise zum Ausfüllen des Wahlzettels sind, dass keine zusätzlichen Notizen erlaubt sind und maximal zwei Kreuzchen (eines pro Spalte) gesetzt werden dürfen.fr-de berichtet.
Stimmabgabe und Briefwahl
Wähler:innen haben zwei Möglichkeiten, ihre Stimme abzugeben: entweder im Wahllokal oder durch Briefwahl. Der Antrag auf einen Wahlschein zur Briefwahl muss bis zum Freitag vor der Wahl bis 18:00 Uhr gestellt werden. Die Briefwahlgewinner:innen haben die Möglichkeit, ihre Wahlunterlagen per Post zu erhalten und ihren ausgefüllten Wahlzettel in einem speziellen blauen Umschlag zu verschicken. Dieser muss in einen roten Umschlag gelegt, unterschrieben und bis zum Wahlsonntag um 18:00 Uhr im Wahlbüro eingegangen sein.fr-de berichtet.
Besonders für im Ausland lebende Deutsche ist es wichtig zu wissen, dass sie ebenfalls Briefwahl beantragen können, auch ohne eine Meldeadresse in Deutschland. Der Anteil der Briefwahlstimmen hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen, mit einem Rekordwert von 47,3 Prozent bei der letzten Bundestagswahl 2021. Der letzte reguläre Termin zur Beantragung der Briefwahl war der 21. Februar 2025 bis 15:00 Uhr, wobei unter besonderen Umständen, wie plötzlicher Erkrankung, auch noch am Wahltag bis 15:00 Uhr ein Antrag gestellt werden kann.augsburger-allgemeine.de berichtet.
Wahlberechtigung für Deutsche im Ausland
Deutsche, die im Ausland leben und an der Bundestagswahl teilnehmen möchten, mussten sich bis zum 2. Februar 2025 im Wählerverzeichnis eintragen lassen. Dies bleibt unerlässlich, da nur diejenigen Wähler:innen, die im Verzeichnis aufgeführt sind, auch wählen dürfen. Die Mehrheit der Auslandsdeutschen lebt in EU-Mitgliedstaaten, gefolgt von anderen europäischen Ländern und dem Rest der Welt. Antragsformulare zur Eintragung in das Wählerverzeichnis können auf der Webseite der Bundeswahlleiterin heruntergeladen werden.bundestag.de informiert.
Die Teilnahmevoraussetzungen für Deutsche im Ausland besagen, dass sie mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben oder über persönliche Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in Deutschland verfügen müssen. Zudem müssen sie die Wahlunterlagen fristgerecht einreichen, damit diese bis zum Wahlsonntag bei der zuständigen Stelle eingegangen sind.bundestag.de informiert.