Am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl in Deutschland statt, auch in Sankt Augustin. Wähler haben hierbei die Möglichkeit, zwei Stimmen abzugeben: eine für einen Direktkandidaten und eine für eine Partei. Diese Wahl ist besonders relevant, da Sankt Augustin zum Wahlkreis 97 „Rhein-Sieg-Kreis II“ gehört. Das Wahlbüro in Sankt Augustin hat alle relevanten Informationen zur Wahl bereitgestellt.
Die Direktkandidaten im Wahlkreis sind prominent vertreten: Norbert Röttgen von der CDU, der seit 1994 im Bundestag sitzt und ehemals Bundesumweltminister war; Ute Krupp von der SPD, die derzeit Vorsitzende der SPD Rheinbach und stellvertretende Landrätin ist; Moritz Wächter von den Grünen, der als Student und Kreisvorsitzender der Grünen im Rhein-Sieg-Kreis aktiv ist; sowie Nicole Westig von der FDP, die mit 87 % Zustimmung bei der Kreiswahlversammlung auf sich aufmerksam machte. Die AfD und die Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) haben bislang keine Kandidaten bekannt gegeben. Am Wahlverfahren können alle wahlberechtigten Bürger teilnehmen, die mindestens 18 Jahre alt sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und mindestens drei Monate Wohnsitz in Deutschland haben.
Wahlbenachrichtigungen und Briefwahl
Wahlbenachrichtigungen werden zwischen vier und sechs Wochen vor der Wahl per Post an die wahlberechtigten Bürger versendet und sollten spätestens bis zum 2. Februar 2025 eintreffen. Diese Benachrichtigungen enthalten Informationen über das Wahllokal sowie Angaben zur Barrierefreiheit.
Wahlberechtigte können entweder persönlich im Wahllokal oder per Briefwahl teilnehmen. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann dennoch mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass wählen, sofern er im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Die Antragstellung für die Briefwahl kann sowohl postalisch als auch persönlich im Wahlbüro erfolgen, wobei die Unterlagen bis zum 19. Februar 2025 abgeschickt werden müssen.
Öffnungszeiten des Wahlbüros |
---|
Montag bis Donnerstag: 7:30 – 18:00 Uhr |
Freitag: 7:30 – 12:00 Uhr |
Die Stimmabgabe durch bevollmächtigte Personen ist nicht möglich, jedoch kann ein Antrag auf Briefwahlunterlagen durch Dritte mit Vollmacht gestellt werden. Es gilt zu beachten, dass bei der Bundestagswahl es zwei Stimmen gibt: die Erststimme für den Direktkandidaten und die Zweitstimme für die Partei. In Deutschland gibt es insgesamt 299 Wahlkreise, und die Sitze im Bundestag werden sowohl durch die Zweitstimmen als auch durch Direktmandate vergeben.
Wahlvorbereitung für im Ausland lebende Deutsche
Wahlberechtigte Deutsche, die im Ausland leben und nicht für eine Wohnung in Deutschland gemeldet sind, müssen einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Die Antragsfrist endet am 2. Februar 2025. Es gibt zwei verschiedene Formulare für die Antragstellung, die je nach persönlicher Situation genutzt werden müssen. Wähler, die mindestens drei Monate in Deutschland gewohnt haben, können ihren Antrag auch elektronisch einreichen, während andere den Antrag im Original per Post senden müssen.
Besonders betont wird, dass die Wahlunterlagen spätestens am 17. Februar 2025 vorliegen müssen, um rechtzeitig versendet werden zu können. Zudem können Briefwahlunterlagen, die an die angegebene Adresse versendet werden, im außereuropäischen Ausland per Luftpost geschickt werden. Eventuelle Zusatzkosten für besondere Versandformen trägt der Antragsteller selbst.
Alles in allem bietet die bevorstehende Bundestagswahl den Bürgern in Sankt Augustin und darüber hinaus die Möglichkeit, aktiv an der politischen Gestaltung Deutschlands teilzunehmen. Informationen hierzu finden sich ausführlich auf den Websites des Kölner Stadt-Anzeigers, der Stadt Sankt Augustin und der Bundeswahlleiterin.