Am 23. Februar 2025 steht die Bundestagswahl in Deutschland an, die auch im Kreis Euskirchen stattfinden wird. Wählerinnen und Wähler haben an diesem Tag die Möglichkeit, zwei Stimmen abzugeben: eine für einen Direktkandidaten und eine für eine Partei. Die Abgeordneten, die durch diese Wahl gewählt werden, sind dafür verantwortlich, den nächsten Kanzler oder die nächste Kanzlerin zu bestimmen. Die Auszählungen der Stimmen beginnen am Wahltag ab 18 Uhr und werden fortlaufend aktualisiert, wie der Kölner Stadt-Anzeiger berichtet.

Die Wahlorte im Kreis Euskirchen sind vielfältig und umfassen unter anderem Bad Münstereifel, Blankenheim, Dahlem, Heimbach (Eifel), Hellenthal, Kall, Mechernich, Nettersheim, Schleiden, Stadt Euskirchen, Weilerswist und Zülpich. Wahlberechtigt sind alle Personen, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, deutsche Staatsbürger und seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen. Die Wahlbenachrichtigungen werden etwa vier bis sechs Wochen vor der Wahl per Post versendet und informieren über das zuständige Wahllokal und eventuelle Barrierefreiheitsangebote.

Wahlverfahren und Briefwahl

Wählerinnen und Wähler können ihre Stimmen entweder persönlich im Wahllokal oder per Briefwahl abgeben. Um an der Briefwahl teilzunehmen, müssen Wahlbenachrichtigungen spätestens bis Freitag, den 21. Februar 2025, um 15.00 Uhr beantragt werden. In Ausnahmefällen, wie beispielsweise bei plötzlicher Erkrankung, ist es auch möglich, bis zum Wahltag, 23. Februar 2025, um 15.00 Uhr Briefwahlunterlagen zu beantragen. Verlorene oder nicht zugestellte Wahlscheine können bis Samstag, den 22. Februar 2025, um 12.00 Uhr neu beantragt werden. Die Rücksendung der Briefwahlunterlagen innerhalb Deutschlands erfolgt kostenfrei, wobei die Wahlbriefe bis 18.00 Uhr am Wahltag bei der Verwaltung eingehen müssen. Diese Details wurden ebenfalls von der Kreis Euskirchen hervorgehoben.

Die Stimmabgabe ist eine wichtige Bürgerpflicht, wobei es eine Fünf-Prozent-Hürde gibt: Parteien müssen mindestens fünf Prozent der Stimmen erreichen, um im Bundestag vertreten zu sein. Personen ohne Wahlbenachrichtigung können an der Wahl teilnehmen, wenn sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass bei sich haben und im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Besondere Unterstützung und Wahlrecht

Für blinde und sehbehinderte Menschen stehen spezielle Wahlhilfen zur Verfügung, die auf Anfrage telefonisch bestellt werden können. Die Unterstützung wird automatisch für Mitglieder örtlicher Bezirksgruppen sowie Blinden- und Sehbehindertenvereine in Nordrhein-Westfalen bereitgestellt. Diese Informationen können auf der Webseite des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes unter www.dbsv.org/wahlen gefunden werden.

Das Wahlrecht in Deutschland garantiert jedem Staatsbürger, der die Voraussetzungen erfüllt, eine Stimme bei der Wahl. Dazu muss man zum Zeitpunkt der Wahl 18 Jahre alt sein und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Wählbar sind entsprechend dieser Kriterien ebenfalls Personen, die das Wahlrecht haben und keine gesetzlichen Einschränkungen auf ihr Wahlrecht durch einen Richterspruch haben. Mehr über die Grundsätze des Wahlrechts in Deutschland informiert die Bundeszentrale für politische Bildung.

Für die Wähler im Kreis Euskirchen gibt es eine Reihe von Informationen und Unterstützungsmöglichkeiten, um eine reibungslose Stimmabgabe zu gewährleisten und die Bürgerbeteiligung zu fördern.