Am 23. Februar 2025 findet die vorgezogene Bundestagswahl in Deutschland statt. Rund 60 Millionen Wahlberechtigte, einschließlich der Deutschen im Ausland, erhalten ihre Wahlbenachrichtigungen. Die Vorbereitungen für diesen Wahlgang laufen bereits auf Hochtouren. Der Versand der Briefwahlunterlagen startet voraussichtlich Anfang Februar, nachdem die Stimmzettel seit dem 30. Januar 2025 gedruckt werden. Der letzte Tag für Entscheidungen über Wahlvorschläge durch die Landes- und Bundeswahlausschüsse war ebenfalls der 30. Januar.

Um im Vorfeld der Wahl einen Wahlschein zu beantragen, müssen Wählerinnen und Wähler in der Gemeinde ihres Hauptwohnortes aktiv werden. Anträge können persönlich, schriftlich oder teilweise online gestellt werden und müssen bis zum Freitag vor der Wahl, um 15 Uhr, eingegangen sein. Bei plötzlicher Erkrankung ist auch eine Antragstellung am Wahltag bis 15 Uhr möglich. Ein Wahlscheinantrag benötigt Informationen wie Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift. Bei Anträgen für andere Personen ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.

Umlauf der Briefwahlunterlagen

Die Briefwahlunterlagen enthalten einen Wahlschein, Stimmzettel, Umschläge und ein Merkblatt mit wichtigen Hinweisen. Für die Stimmabgabe müssen die Stimmzettel in den Stimmzettelumschlag eingelegt und dann in den roten Wahlbriefumschlag gelegt werden. Dieser muss bis spätestens 18 Uhr am Wahlsonntag bei der zuständigen Stelle vorliegen. Innerhalb Deutschlands ist keine Briefmarke notwendig. Die Wahlbriefe sollten spätestens drei Werktage vor der Wahl, also bis zum 20. Februar 2025, versandt werden. Für Deutschen im Ausland ist die Frankierung selbst zu tragen, und auch hier gilt die Frist bis zum Wahlsonntag um 18 Uhr.

Für Auslandsdeutsche besteht außerdem die Verpflichtung, vor jeder Wahl einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis zu stellen; die Frist hierfür endete am 2. Februar. Dies hat in der Vergangenheit Bedenken ausgelöst, da nur 14 Tage für die Wahlvorbereitungen zur Verfügung stehen. Ungeöffnete Wahlbriefe werden bis zum Wahltag gesammelt und an die Briefwahlvorstände verteilt, wo sie ab 15 Uhr am Wahltag geöffnet und die Stimmen ausgezählt werden.

Wahlrechtsreform und neue Stimmverteilung

Parallel zu den organisatorischen Vorbereitungen sorgt eine Wahlrechtsreform aus dem März 2023 für Aufregung. Diese wird die Strukturen der Bundestagswahl maßgeblich beeinflussen. Zukünftig wird die Anzahl der Abgeordneten auf 630 Sitzplätze begrenzt. Diese Reform bedeutet, dass die Erststimme an Bedeutung verlieren wird; hingegen erhält die Zweitstimme entscheidende Brisanz für die Verteilung der Sitze. Geplante Überhangmandate werden abgeschafft, was zu einer stabileren Sitzverteilung führt.

Der Bundestag wird im Rahmen der personalisierten Verhältniswahl gewählt. Die Direktmandate bleiben bestehen, jedoch wird die Verteilung der Sitze nun ausschließlich auf Basis der Zweitstimmen erfolgen. Dies könnte auch die Dynamik der politischen Landschaft in Deutschland verändern, da die Sitze der Parteien zunächst an die Wahlkreisgewinner vergeben werden, bevor die restlichen Sitze an die Kandidaten der Landeslisten gehen.

Insgesamt haben 31 politische Vereinigungen als Parteien beim Bundeswahlausschuss Anerkennung gefunden, von denen 29 zur Wahl antreten werden. Die nächste reguläre Bundestagswahl wird voraussichtlich im Frühjahr 2029 stattfinden. Die neuen Abgeordneten werden sich spätestens 30 Tage nach der Wahl konstituieren.

Für mehr Informationen zur Briefwahl und zu den neuesten Entwicklungen rund um die Bundestagswahl 2025 besuchen Sie bitte die Seiten von rbb24, Antenne und Das Parlament.