Am 29. Januar 2025 hat der Bundestag eine entscheidende Abstimmung zur Migrationspolitik durchgeführt. Der Antrag der CDU/CSU-Fraktion, der Maßnahmen zur verstärkten Zurückweisung von Asylsuchenden an den deutschen Grenzen vorsieht, wurde mit 348 Ja-Stimmen, 345 Nein-Stimmen und 10 Enthaltungen angenommen. Die Zustimmung kam von Abgeordneten der Union, FDP, AfD sowie einigen fraktionslosen Abgeordneten, während SPD, Grüne und Linke den Antrag strikt ablehnten. Diese Abstimmung markiert einen weiteren Schritt in den Bestrebungen der Union, die Migrationspolitik in Deutschland deutlich zu verschärfen, wie auch Tagesschau berichtet.

Der verabschiedete Antrag sieht ein faktisches Einreiseverbot für Personen ohne gültige Einreisedokumente vor. Dies betrifft nicht nur Asylsuchende, sondern auch ausreisepflichtige Personen, die in Zukunft in Haft genommen werden sollen. Die Bundespolizei spielt dabei eine größere Rolle bei Rückführungen, und es wird gefordert, dass Straftäter sowie Gefährder unbefristet in Arrest genommen werden. Zudem wurden bereits stationäre Kontrollen an den deutschen Landgrenzen angeordnet, um diese Maßnahmen zu unterstützen.

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Folgen der Abstimmung und künftige Initiativen

Ein zweiter Antrag der Unionsfraktion, der umfassendere Reformvorschläge beinhaltete, wurde hingegen mit 190 Ja-Stimmen, 509 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen abgelehnt. Dabei forderte dieser Antrag unter anderem die Beendigung des Aufenthalts straffälliger Personen und eine Ausweitung der Befugnisse zur elektronischen Gesichtserkennung. In diesem Zusammenhang stellte die FDP auch klare Bedenken gegen die Vorschläge zur Vorratsdatenspeicherung auf, was zu deren Ablehnung führte. Ich berichtete, dass die Empörung insbesondere bei SPD und Grünen groß war, die die geplanten Maßnahmen als übertrieben und potenziell verfassungswidrig ansahen.

Der Impuls für die jüngsten Vorstöße der Union war ein tragischer Vorfall in Aschaffenburg, bei dem ein psychisch kranker Mann aus Afghanistan einen zweijährigen Jungen tötete. Der mutmaßliche Angreifer war ausreisepflichtig und befindet sich aktuell in einer psychiatrischen Einrichtung. Unionsfraktionschef Friedrich Merz wies darauf hin, dass die Maßnahmen unabhängig von der Zustimmung anderer Parteien in den Bundestag eingebracht werden.

Künftige Herausforderungen und Strategie

Die Bunderegierung hat sich in dieser Thematik ebenfalls positioniert und verfolgt das Ziel einer konsequenteren Ausweisung irregulär eingereister Personen. Diese Bestrebungen sollen durch gesetzliche Regelungen unterstützt werden, die eine schnellere Ausweisung und Abschiebung für Straftäter und Gefährder erleichtern sollen. So betont die Bundesregierung, dass Personen ohne Bleiberecht Deutschland verlassen müssen.

Auf europäischer Ebene setzt sich die Bundesregierung für den Schutz der EU-Außengrenzen ein und hat im Dezember 2018 dem Globalen Pakt für Flüchtlinge zugestimmt, um eine gerechtere Verteilung von Flüchtlingen zu erreichen. Dabei bleibt der Individualanspruch auf Einzelfallprüfung unberührt. Zusätzlich sollen in nächster Zeit Maßnahmen zur Verringerung irregulärer Migration durch verstärkte Abschiebungen und Unterstützungsprogramme für freiwillige Rückkehr und Reintegration von Migranten ausgeweitet werden.

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In dieser komplexen und emotional aufgeladenen Debatte stehen verschiedene Perspektiven gegenüber, während die Union gnadenlos auf eine Verschärfung der gesetzlichen Rahmenbedingungen drängt. Politische Beobachter und Kritiker werfen der Opposition vor, die Sicherheitslage im Land nicht ernst zu nehmen und die von der Union vorgeschlagenen Maßnahmen als überzogen zu betrachten. Die kommenden Wochen werden entscheidend sein, um zu sehen, wie sich diese Politik auf die Migrationsdebatte in Deutschland auswirken wird.