Am 31. Januar 2025 hat der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ verabschiedet. Dieses Gesetz hat weitreichende Auswirkungen auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Deutschland, indem es die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mit einem gesetzlichen Auftrag zur Prävention und zum Schutz vor sexueller Gewalt betraut. Die BZgA wird einheitliche Materialien und Medien für Fachkräfte, Eltern und Kinder bereitstellen, um eine höhere Sensibilität und Schutzmaßnahmen in verschiedenen Kontexten zu fördern.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat sich positiv über das Gesetz geäußert und hebt hervor, dass die Notwendigkeit von Schutzkonzepten in Institutionen nicht zu unterschätzen sei. Ziel ist es, Fachkräfte besser aufzuklären, sie zu qualifizieren und Institutionen bei der Entwicklung und Umsetzung dieser Konzepte zu unterstützen. Ein zentrales Element des Gesetzes ist die dauerhafte Einrichtung des Amtes einer Unabhängigen Bundesbeauftragten oder eines Bundesbeauftragten, die für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs zuständig sind.

Auch interessant

Verbesserungen im Kinderschutz

Das Gesetz sieht zudem die Gründung eines Betroffenenrates und einer Unabhängigen Aufarbeitungskommission vor. Diese Organe sollen dazu beitragen, die systematische Aufarbeitung von Fällen sexueller Gewalt zu fördern und langfristige Präventionsmaßnahmen zu entwickeln. Der Fokus liegt darauf, das Bewusstsein für sexuelle Gewalt zu schärfen und den Betroffenen Gehör zu verschaffen, wie es auch von Lisa Paus betont wird.

Ein weiterer bedeutender Punkt ist die vorgeschriebene Einführung verbindlicher Schutzkonzepte in der Kinder- und Jugendhilfe. Diese Konzepte sollen sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche in einem geschützten Umfeld aufwachsen können. Das UBSKM-Amt (Unabhängiger Bundesbeauftragter für sexuellen Kindesmissbrauch) wird dabei als zentrale Anlaufstelle für Betroffene, Fachleute und die Gesellschaft fungieren.

Reformierte Melde- und Beratungsstrukturen

Das Gesetz verpflichtet die Bundesregierung zudem, regelmäßige Berichterstattungen über den Stand von Schutz, Hilfen und Forschung im Bereich sexueller Kindesmissbrauch zu leisten. Somit sollen die Akteneinsichts- bzw. Auskunftsrechte in der Kinder- und Jugendhilfe verbessert und die Aufbewahrungsfristen erweitert werden. Um den medizinischen Kinderschutz zu stärken, wird ein telefonisches Beratungsangebot eingeführt, welches Betroffenen sowie Angehörigen zugutekommt.

Die Statistiken spiegeln die Dringlichkeit dieser Maßnahmen wider. Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik von 2023 wurden 16.375 Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern erfasst, wobei insgesamt 18.497 Opfer gezählt wurden. Besorgniserregend ist, dass 2.206 betroffene Kinder jünger als sechs Jahre waren und fast zwei Drittel der Opfer die Täter oder Täterinnen kannten. Dunkelfeldforschung zeigt zudem, dass etwa jeder siebte bis achte Erwachsene in Deutschland sexuelle Gewalt in Kindheit und Jugend erlebt hat.

Auch interessant

Das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen geht nun in die Zustimmung des Bundesrats, wo die endgültige Genehmigung erwartet wird. Damit setzt die Bundesregierung ein klares Signal für einen besseren und nachhaltigeren Schutz von Kindern und Jugendlichen in Deutschland. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in den Berichten der BZgA, BMFSFJ und BMFSFJ.