Die Diskussion um die Kriegsopferrenten in Deutschland gewinnt erneut an Fahrt. Laut einem aktuellen Bericht von Welt erhalten rund 8000 Personen im In- und Ausland weiterhin Renten der Bundesrepublik Deutschland. Experten schätzen, dass etwa fünf Prozent dieser Empfänger ehemalige Kriegsverbrecher sind.
Von den insgesamt 7648 Rentenempfängern leben 657 im Ausland. Die jährlichen Kosten für diese Rentenzahlungen belaufen sich auf etwa fünf Millionen Euro. Besonders bedenklich ist, dass auch ehemalige Soldaten der Waffen-SS im Ausland von diesen Zahlungen profitieren. Unter den Empfängern sind mindestens vier nachweisbare Fälle von Kriegsverbrechern.
Gesetzgebung und Kontroversen
Die zuständigen Versorgungsämter haben die Zahlungen an die Empfänger bestätigt. 1998 beschloss der Bundestag, die Rentenempfänger zu überprüfen, um sicherzustellen, dass Verbrechern gegen die Menschlichkeit die Rente verweigert wird. Historiker Stefan Klemp kritisiert allerdings die Umsetzung dieses Gesetzentwurfs als ineffektiv.
Volker Beck, ehemaliger Bundestagsabgeordneter, bezeichnet die Rentenzahlungen an Nazi-Täter als ein Versagen Deutschlands. Dies wird durch die Tatsache untermauert, dass die Bundesregierung keine Informationen über die Empfänger von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung bereitstellen konnte. Jan Korte von der Linken ist der Meinung, dass die Antwort der Bundesregierung lediglich eine „faule Ausrede“ darstellt.
Erinnerung an die Opfer
Am kommenden Montag wird in Deutschland der Opfer des Holocaust gedacht, da anlässlich des 80. Jahrestags der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz zahlreiche Gedenkveranstaltungen stattfinden. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wird nach Polen reisen, um den Opfern zu gedenken und sich mit dem Vermächtnis der NS-Verbrechen auseinanderzusetzen.
Die juristische Aufarbeitung dieser Verbrechen begann nach dem Zweiten Weltkrieg. Die Nürnberger Prozesse, die von 1945 bis 1949 stattfanden, gelten als Meilenstein der internationalen Strafverfolgung. Ab 1950 erlaubte das Gesetz Nummer 13 der Alliierten, dass deutsche Gerichte nationalsozialistische Gewalttaten verfolgen können. Der Frankfurter Auschwitz-Prozess, der 1963 begann, war ein weiterer entscheidender Schritt in dieser Aufarbeitung, obwohl er auf zahlreiche Schwierigkeiten stieß.
Auschwitz selbst steht symbolisch für den Holocaust, in dem mindestens 1,1 Millionen Menschen ermordet wurden. Die Nürnberger Prozesse und der Auschwitz-Prozess leiteten eine kritische Auseinandersetzung mit den Taten des NS-Regimes ein. Viele Urteile wurden allerdings als zu mild empfunden, was zu weiteren Debatten über den Umgang mit NS-Verbrechen führte. Die Verjährungsfrist für Mord wurde 1979 aufgehoben, und Prozesse gegen NS-Täter dauern bis heute an.