Am 29. Januar 2025 hat die Bundesregierung einen Aktionsplan für den E-Commerce beschlossen, dessen Ziele die Verbesserung der Rechtsdurchsetzung gegenüber Onlinehandelsplattformen und Händlern sowohl aus der EU als auch aus Drittstaaten umfassen. Bundesminister Robert Habeck hob die Bedeutung eines fairen Wettbewerbs und den Verbraucherschutz hervor, insbesondere vor dem Hintergrund der Prognosen der EU-Kommission, die eine Zahl von rund vier Milliarden Paketen für 2024 über E-Commerce-Plattformen in der EU erwarten.
Eine Herausforderung bleibt jedoch die Tatsache, dass viele Produkte nicht den Vorschriften zu Produktsicherheit, Verbraucherschutz und Umweltstandards entsprechen. Diese Mängel führen zu Wettbewerbsnachteilen für rechtstreue Anbieter und gefährden die Verbraucher.
Drei Hauptsäulen des Aktionsplans
Der Aktionsplan kann in drei Hauptsäulen unterteilt werden:
- Stärkung der Marktüberwachung und des Zolls: Hierbei soll die Marktüberwachung besser auf den Onlinehandel ausgerichtet werden und Anpassungen im EU-Zollrecht vorgenommen werden. Zudem sollen E-Commerce-Plattformen stärker für vermittelte Waren verantwortlich gemacht werden.
- Durchsetzung der Pflichten von Onlinehandelsplattformen: Dies beinhaltet eine konsequente Durchsetzung der Pflichten nach dem europäischen Digital Services Act (DSA), wobei das „Know your business customer-Prinzip“ und die Haftungsregelungen für sehr große E-Commerce-Plattformen (mehr als 45 Millionen monatliche Nutzer) systematisch geprüft werden.
- Stärkung der Verantwortung gegenüber Umwelt und Verbraucher: Hierzu zählen hohe Schutzstandards gegen manipulierte und irreführende Designs sowie die Vereinfachung und Verbesserung der Rechtsdurchsetzung bestehender Vorschriften.
Zudem setzt sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) aktiv gegen illegale Produkte auf E-Commerce-Plattformen ein. Im September 2024 wurden bereits konkrete Maßnahmen zur Durchsetzung der EU-Vorgaben ergriffen, während Deutschland zusammen mit anderen Ländern ein abgestimmtes Vorgehen der EU gegen unkontrollierte Direktimporte aus Drittstaaten fordert. Interessanterweise hat die EU-Kommission ein Verfahren gegen die chinesische Onlinehandelsplattform Temu eingeleitet, da möglicherweise Verstöße gegen den DSA festgestellt wurden.
Der Digital Services Act (DSA)
Die Neuregelungen im E-Commerce stehen im Kontext des Digital Services Act, der seit dem 17. Februar 2024 gilt. Der DSA sieht vor, dass digitale Dienstleister, insbesondere Online-Plattformen, mehr Schutz und Transparenz für Verbraucher bieten müssen. Ein zentrales Anliegen des DSA ist es, dass das, was offline illegal ist, auch online illegal sein muss. Diese Regelung gilt dabei für alle Anbieter digitaler Dienste, wobei die Anforderungen je nach Unternehmensgröße variieren.
In Deutschland wird der DSA über das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), welches am 14. Mai 2024 in Kraft tritt, umgesetzt. Der Gesetzesrahmen sieht spezielle Regelungen für sehr große Online-Plattformen vor, die über 45 Millionen Nutzer pro Monat erreichen und verpflichtet diese, Transparentregeln sowie Beschwerdemöglichkeiten zu implementieren. Ein weiterer Schwerpunkt liegt darauf sicherzustellen, dass sensible persönliche Daten nicht für gezielte Werbung verwendet werden.
Um den Rechtsrahmen schlüssig zu gestalten, wird der DSA durch eine zentrale Koordinierungsstelle in Deutschland, der Bundesnetzagentur, unterstützt. Diese zudem als zentrale Beschwerdestelle fungiert und die Einhaltung der Vorschriften überwacht.
Insgesamt zielt der Aktionsplan und die damit verbundenen Regulierungsvorhaben darauf ab, ein sicheres Online-Umfeld für Verbraucher und Unternehmen in der EU zu schaffen. Wichtige Maßnahmen umfassen den effektiveren Schutz der Verbraucher, klare Verantwortlichkeiten für Online-Plattformen und die Bekämpfung illegaler Inhalte.