Deutschland

Bundesregierung plant Gesetz zum Verbraucherschutz bei Krediten – Neue Regelungen bis Spätsommer erwartet

Die Bundesregierung plant, im Spätsommer einen Entwurf zum Verbraucherschutz bei Krediten vorzulegen. Dieser Entwurf basiert auf der neuen Verbraucherkreditrichtlinie der EU, die bis November 2025 umgesetzt werden muss. Ein zentraler Aspekt des neuen Gesetzes wird die Regulierung von „Jetzt kaufen, später bezahlen“-Modellen sein, um das Risiko von Überschuldung einzudämmen.

Diese Zahlungsmöglichkeiten, bei denen Verbraucher Produkte erst nachträglich in Raten oder zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen können, werden insbesondere im Onlinehandel immer häufiger genutzt. Es ist zu beobachten, dass Schuldnerberatungsstellen vermehrt mit Fällen konfrontiert werden, in denen Verbraucher Opfer dieser Praktiken geworden sind.

Im Rahmen der Verbraucherkreditrichtlinie besteht zudem die Anforderung, dass EU-Mitgliedstaaten sicherstellen müssen, dass Verbrauchern, die Schwierigkeiten haben, ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen, unabhängige Schuldnerberatungsdienste zur Verfügung gestellt werden.

Die geplante Gesetzesänderung zielt darauf ab, die Verbraucher in Deutschland besser vor finanziellen Risiken im Zusammenhang mit Krediten und anderen Zahlungsmethoden zu schützen. Es wird erwartet, dass der Referentenentwurf im Spätsommer vorgestellt wird, nachdem die regierungsinternen Beratungen abgeschlossen wurden.


OTS

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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