Die Bundesregierung hat angekündigt, die vom Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg betroffenen Personen mit Opfern terroristischer und extremistischer Taten gleichzustellen und entsprechend zu entschädigen. Dies teilte Bundesjustizminister Volker Wissing mit und forderte, dass der Staat den Opfern zur Seite stehen müsse. Die Entschädigung wird unabhängig vom Motiv des Täters gewährt, was die Relevanz der betroffenen Individuen und deren Schicksals verdeutlicht.

Der gewaltsame Vorfall ereignete sich kurz vor Weihnachten, als ein 50-jähriger Mann mit einem Auto in eine Menschenmenge raste. Berichten zufolge fuhr er zunächst in einen Rettungs- und Fluchtweg und erhöhte dann seine Geschwindigkeit. Das Fahrzeug, ein Leihwagen mit Münchner Kennzeichen, fuhr über 400 Meter am Weihnachtsmarkt entlang, bevor es drei Minuten nach Beginn des Anschlags durch Beamte gestoppt wurde. Tragischerweise kamen bei diesem Angriff ein neunjähriger Junge und fünf Frauen zwischen 45 und 75 Jahren ums Leben, insgesamt wurden knapp 300 Personen verletzt, wovon 41 schwer verletzt wurden.

Ermittlungen und Täterprofil

Der Täter, ein Arzt aus Bernburg, ist seit 2006 in Deutschland und besitzt einen unbefristeten Aufenthaltstitel. Die Ermittlungen laufen, um das genaue Motiv des Angriffs zu klären. Bisher scheinen die Behörden zu vermuten, dass der Mann, der nicht als Islamist bekannt ist, seine Religion abgelegt hatte und Unzufriedenheit mit dem Umgang mit saudi-arabischen Flüchtlingen in Deutschland verspürte. Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Reiner Haseloff, führte aus, dass es sich um einen Einzeltäter handele. Das Motiv könnte auch in einer Abneigung gegen das saudische Königshaus und gegen Deutschland selbst begründet sein.

Die Bundesregierung plant, bald den Bundestag zu kontaktieren, um Mittel für die Unterstützung der Opfer bereitzustellen. Bundesopferbeauftragter Roland Weber schätzt, dass insgesamt mehr als 530 Personen von dem Anschlag betroffen sind. Dies umfasst nicht nur die Angehörigen der Getöteten, sondern auch die Verletzten und jene, die sich in unmittelbarer Nähe des Anschlags aufhielten.

Haftungsfragen und Entschädigungen

Für die Opfer bestehen beim Bundesamt für Justiz Möglichkeiten, eine Härteleistung zu beantragen, um finanzielle Unterstützung zu erhalten. Diese Leistungen sind finanzieller Natur und werden jährlich vom Deutschen Bundestag bereitgestellt. Anders als früher sind bei der Bewilligung der Härteleistungen keine Bedürftigkeitsprüfungen mehr nötig. Dies stellt ein wichtiges Signal der Solidarität in Zeiten terrorbedingter Traumata dar.

Die aktuelle Richtlinie zur Gewährung der Härteleistungen umfasst verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten, darunter Reisekostenbeihilfen für Angehörige der Opfer und finanzielle Unterstützung für kleinunternehmerische Tätigkeiten, die durch den Angriff Schaden erlitten haben. So wird ein Netzwerk Hilfe geschaffen, das über die sofortige Unterstützung hinausgeht und den langfristigen Heilungsprozess fördert.

Das Büro für Opferhilfe beim Bundesamt für Justiz kann erreicht werden, um Informationen über Anträge und Hilfen zur Verfügung zu stellen. Die bereitgestellten Mittel sind integraler Bestandteil der politischen Maßnahmen zur Ächtung terroristischer und extremistischer Taten in Deutschland.

Für weitere Informationen zu Härteleistungen und Unterstützung für betroffene Personen besuchen Sie bitte die Seite des Tagesschau, die ZDF oder das Bundesjustizamt.