Am 14. Februar 2025 hat der Bundesrat einem wichtigen Gesetzesentwurf zugestimmt, der ein verlässliches Hilfesystem für betroffene Frauen bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt schaffen soll. Dieses als Gewalthilfegesetz bekannte Vorhaben bringt grundlegende Änderungen mit sich, die insbesondere für Frauen und ihre Kinder von großer Bedeutung sind. Es ist eine dringende Reaktion auf die alarmierenden Statistiken, die zeigen, dass in Deutschland fast täglich Frauen Opfer von Gewalt werden.
Im Jahr 2023 gab es insgesamt 360 vollendete Femizide. Dies bedeutet, dass fast jede Stunde eine Frau getötet wurde, oftmals durch Partner oder Familienangehörige. Laut einem Bericht des UN-Büros für Drogen- und Verbrechensbekämpfung wurden weltweit 85.000 Frauen und Mädchen durch Gewalt getötet, wobei in 60% dieser Fälle Partner oder Angehörige die Täter waren. Diese erschreckenden Zahlen verdeutlichen die dringende Notwendigkeit umfassender Schutzmaßnahmen.
Das Gewalthilfegesetz und seine Auswirkungen
Das Gewalthilfegesetz sichert zukünftig einen kostenfreien Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder. „Es ist ein historischer Moment“, äußerte sich Lisa Paus, die Bundesfrauenministerin, zur Zustimmung des Gesetzes, das in Abstimmung mit Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und der Zivilgesellschaft erarbeitet wurde. Ab dem 1. Januar 2032 tritt der Rechtsanspruch in Kraft, der die Bereitstellung von Schutz-, Beratungs- und Unterstützungsangeboten vorschreibt.
Mit einem Gesamtvolumen von 2,6 Milliarden Euro bis 2036 wird der Bund auch die finanzielle Basis für das Hilfesystem unterstützen. Bisher waren viele Frauen ohne Sozialleistungen gezwungen, den Aufenthalt in Frauenhäusern selbst zu finanzieren. Das neue Gesetz wird diese Praxis ändern und damit einen entscheidenden Schritt in Richtung eines verlässlicheren Hilfesystems stellen.
Reaktionen aus der Politik
Die politischen Parteien haben unterschiedlich auf die Herausforderungen der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen reagiert. Während die SPD plant, die strafrechtliche Position von Opfern sexualisierter Gewalt zu stärken und sexuelle Belästigungen wie „Catcalling“ zu kriminalisieren, setzt die CDU/CSU auf Maßnahmen wie die Einführung elektronischer Fußfesseln für Gewalttäter und die Erhöhung der Höchststrafen für Stalking. Auf der anderen Seite sieht die Linke die vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention als notwendig an.
Dennoch gibt es auch kritische Stimmen. So wird vom Bundesverband Trans angemerkt, dass das Gesetz nicht explizit für trans, inter und nicht-binäre Menschen Schutznormen beinhaltet. Christa Stolle von Terre de Femmes hebt hervor, dass viele Femizide hätten verhindert werden können, wenn Frauen besseren Schutz erhalten hätten.
Der gesellschaftliche Kontext
In der Gesellschaft wird der internationale Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November auch 2025 Anlass zu Kundgebungen und Aktionen geben. Die kontinuierlichen Anstiege bei häuslicher Gewalt und Femiziden verdeutlichen den fortdauernden Handlungsbedarf. Fast 400 Frauen erleben täglich Gewalt durch ihren Partner, was unterstreicht, wie umfassend die Präventionsmaßnahmen sein müssen, um diese kritische Situation zu ändern.
Die Diskussion über wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung häuslicher Gewalt und der Schutz von Frauen wird weiterhin in der politischen Agenda präsent sein. Es bleibt zu hoffen, dass das Gewalthilfegesetz nicht nur eine rechtliche Grundlage schafft, sondern auch gezielt im Sinne der betroffenen Frauen umgesetzt wird. Die anhaltenden Bemühungen und der Dialog über dieses drängende Thema sind unerlässlich, um Veränderungen zu bewirken.
Für weitere Informationen über den neuen Gesetzesentwurf und seine Auswirkungen auf die Gesellschaft lesen Sie die Berichte bei Sächsische, BMFSFJ und Frankfurter Rundschau.