Am 14. Februar 2025 hat der Bundesrat wesentliche Änderungen für den schnelleren Rollout von Smart Metern in Deutschland bestätigt. Diese neuen Regelungen setzen wichtige Rahmenbedingungen und schaffen eine Gesetzesbasis, um den Einbau intelligenter Messsysteme voranzutreiben. Der sehr niedrige derzeitige Ausbau von weniger als 5 % der Haushalte mit Smart Metern in Deutschland soll sich somit revolutionieren. Laut dem Digitalisierungsbericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) aus 2024 existieren erhebliche Finanzierungsengpässe, die sowohl die Installationskosten als auch die anstehenden Preisobergrenzen betreffen.
Die Messentgelte für Smart Meter werden durch gesetzliche Preisobergrenzen gedeckelt, die sich nach dem Energieverbrauch und der installierten Erzeugungsleistung richten. Diese Obergrenzen sind nicht erst seit heute Thema, sondern wurden bereits seit 2016 diskutiert, wobei viele Entgelte teils bis zu zwei Drittel unter den tatsächlichen Kosten lagen. Um die wirtschaftliche Situation der grundzuständigen Messstellenbetreiber zu verbessern, wurden jetzt neue Regelungen erarbeitet, die eine minimale Erhöhung der Entgelte aufgrund einer Kosten-Nutzen-Analyse vorsehen. Diese neuen Entgelte gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2025. Anschließend wurden die Obergrenzen auf 25 Euro für herkömmliche Zähler, 30 Euro für Verbrauch unter 6.000 kWh und 40 Euro für einen Verbrauch von 6.000 bis 10.000 kWh angehoben.
Rechte und Pflichten der Verbraucher
Ab dem 1. Januar 2025 sind alle Stromkunden berechtigt, den Einbau eines Smart Meters zu verlangen. Messstellenbetreiber sind dazu verpflichtet, individuelle Einbauanfragen innerhalb von vier Monaten zu erfüllen. Für Anfahrten, die einen höheren Aufwand erfordern, darf ein Zusatzentgelt von maximal 100 Euro verlangt werden. Diese höheren Entgelte müssen dabei transparent nachgewiesen werden. Der Rollout ist insbesondere für Verbraucher mit einem Jahresverbrauch ab 6.000 kWh gesetzlich vorgeschrieben, während für Erzeuger ab einer installierten Leistung von 7 kW ebenfalls der Einbau eines intelligenten Messsystems Pflicht ist.
Die neuen Regelungen bringen nicht nur mehr Transparenz für die Verbrauchsdaten, sondern auch die Möglichkeit für Verbraucher, von dynamischen oder zeitvariablen Tarifen zu profitieren. Smart Meter ermöglichen eine automatische Ablesung des Stromverbrauchs, wodurch Nachzahlungen vermieden werden können, und bieten somit eine ideale Grundlage für innovative Tarifangebote und ein besseres Management der Stromeinspeisung. Verbrauchern steht die Möglichkeit offen, durch die Visualisierung ihres Stromverbrauchs Einsparpotenziale von etwa 2 % zu realisieren.
Zukunftsperspektiven und weitere Entwicklungen
Die gesetzliche Grundlage für den Rollout wurde im Mai 2023 mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende geschaffen. Ziel ist es, bis Ende 2030 mindestens 95 % der Haushalte mit Smart Metern auszustatten. Verbunden mit umfangreichen Informationen über Rechte und Pflichten für Verbraucher wird der Rollout nun systematisch vorangetrieben. Die Effizienzsteigerung in der Energieverwendung ist ein zentraler Faktor für die angestrebte Energiewende und den Klimaschutz in Deutschland.
Die Kosten für den Einbau eines Smart Meters sind ebenfalls gesetzlich gedeckelt. Diese umfassen derzeit 20 Euro jährlich für Haushalte mit einem Verbrauch bis 10.000 kWh und bis zu 50 Euro jährlich für steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Zusätzlich gibt es ein einmaliges Entgelt von 30 Euro für den freiwilligen Einbau eines Smart Meters, ergänzt durch jährliche Kosten. So wird der Zugang zu innovativen Energie-Management-Lösungen schrittweise erleichtert und die Voraussetzung für einen effizienteren Umgang mit Energie geschaffen.
Für weitere Informationen zu den Rechten und Pflichten der Verbraucher im Rahmen des Smart Meter-Rollouts siehe Verbraucherschutzforum.
Für umfassendere Informationen über praktische Anwendungsaspekte und weitere Entwicklungen im Bereich Smart Meter besuchen Sie Haufe und BMWK.