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Bundespolizei verhindert Haftstrafe: Serbischer Reisender bezahlt Geldstrafe auf Autobahn 61

Die Bundespolizei in Nordrhein-Westfalen hat einen Haftbefehl auf der Autobahn 61 vollstreckt. Am Samstagabend, dem 29. Juni 2024, kontrollierten die Beamten einen 24-jährigen Serben, der aus den Niederlanden nach Deutschland einreiste. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten sie fest, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Duisburg vorlag. Der Mann wurde wegen des Erschleichens von Leistungen gesucht und hatte die Möglichkeit, eine Geldstrafe in Höhe von 340 EUR zu bezahlen oder eine 34-tägige Haftstrafe anzutreten. Er entschied sich dafür, die Geldstrafe vor Ort zu begleichen, um eine Haftstrafe zu vermeiden. Nach der Zahlung durfte er seine Reise fortsetzen.

Die Kontrolle fand im Rahmen der temporär wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen statt, die aufgrund der UEFA EURO 2024 an den Grenzen zu den Niederlanden durchgeführt werden. Die Bundespolizei führt regelmäßig Kontrollen durch, um die Sicherheit und Ordnung im grenzüberschreitenden Verkehr zu gewährleisten. In diesem Fall führte die Überprüfung der Personalien zu einem erfolgreichen Vollstreckungshaftbefehl und der anschließenden Zahlung der Geldstrafe durch den Betroffenen.

Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen durfte der 24-jährige Serbe seine Reise fortsetzen. Die Bundespolizei setzt ihre Arbeit fort, um die Einhaltung der Gesetze und die Durchsetzung von Haftbefehlen zu gewährleisten. Durch gezielte Kontrollen und Überprüfungen tragen sie zum Schutz der Bevölkerung bei und sorgen für ein sicheres Reiseerlebnis auf den Autobahnen in Nordrhein-Westfalen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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