Die Energiewende in Deutschland nimmt konkrete Formen an, insbesondere durch die Neuerungen im Bereich der Heizungsförderung. Ab Februar 2024 wird der Staat den Austausch alter Öl- und Gasheizungen durch nachhaltige Alternativen fördern. Dies wurde durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bestätigt, welches anmerkt, dass die Bundesförderung für den Einbau von Wärmepumpen gesichert ist. Das Programm zur „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) wird fortgesetzt, um Hauseigentümern den Wechsel zu klimafreundlichen Heizsystemen zu ermöglichen. Alle rechtlichen Verpflichtungen werden unabhängig von möglichen Regierungswechseln eingehalten, wie die Welt berichtet.
Die Fördermittel stehen zunächst ab dem 27. Februar 2024 Eigentümern von Einfamilienhäusern zur Verfügung. Ab dem 28. Mai 2024 können auch Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sowie Wohnungseigentümergemeinschaften von den Förderungen profitieren. Die Förderquote für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen beträgt bis zu 70 Prozent, was ein erhebliches finanzielles Entgegenkommen darstellt. Seit September 2024 ist ein starkes Interesse an diesen Zuschüssen zu verzeichnen, und im Jahr 2023 stellte die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) insgesamt 227.000 Anträge fest, wie die Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hinzufügt.
Änderungen in der Beantragung von Fördermitteln
Am 1. Januar 2024 trat die überarbeitete Förderrichtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) in Kraft. Diese umfasst wichtige Änderungen, die besonders die Antragstellung betreffen. Ab jetzt müssen Zuschüsse für den Heizungstausch, wie etwa Wärmepumpen oder solarthermische Anlagen, über die KfW beantragt werden, während das BAFA weiterhin die Förderungen für Effizienz-Einzelmaßnahmen wie Dämmung und Heizungsoptimierung verwaltet.
Die Förderhöhe für Effizienzmaßnahmen kann bis zu 20% betragen, bestehend aus einem Grundfördersatz von 15% und einem Bonus von 5% bei Vorlage eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Zudem sind bis zu 90.000 Euro für Einfamilienhäuser förderfähig, wobei 30.000 Euro für den Heizungsaustausch und 60.000 Euro für zusätzliche Effizienzmaßnahmen genutzt werden können. Wichtige Informationen sind auf der Webseite der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle verfügbar.
Zukunftsperspektiven
Die Bundesregierung verfolgt mit diesen Maßnahmen das Ziel, die Wärmeversorgung in Deutschland klimafreundlicher, planbarer und kostengünstiger zu gestalten. Seit dem Anfang 2024 geltenden Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen Heizungen in Neubauten zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden, was die Weichen für eine nachhaltige Energiewende im Gebäudesektor stellt.
Der Anstieg der Anträge für Fördermittel zeigt, dass es ein wachsendes Interesse an umweltfreundlichen Heizsystemen gibt. Vor dem Hintergrund der aktuellen Klimadebatte sind diese Förderungen ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung. Die Maßnahmen zur Modernisierung der Heizsysteme und zur Verbesserung der Energieeffizienz helfen nicht nur, Energiekosten zu senken, sondern tragen auch erheblich zum Klimaschutz bei.