Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat die Förderung des Käte Hamburger Kollegs „Einheit und Vielfalt im Recht“ (EViR) an der Universität Münster für weitere vier Jahre beschlossen. Dies wurde am 11. März 2025 bekanntgegeben. Die Unterstützung beläuft sich auf rund 7,7 Millionen Euro, was die Fortsetzung einer bereits seit 2021 bestehenden Initiative zur Förderung interdisziplinärer und epochenübergreifender Rechtsforschung darstellt. Die zweite Förderphase beginnt im Juni 2025, wobei die Höchstdauer der Förderung zwölf Jahre beträgt, wie uni-muenster.de berichtet.

Das Kolleg hat sich in der wissenschaftlichen Gemeinschaft als bedeutendes Zentrum etabliert, das das Spannungsverhältnis von Rechtseinheit und Rechtsvielfalt in unterschiedlichen Gesellschaften von der Antike bis zur Gegenwart untersucht. Jährlich wird eine Gruppe von etwa zehn Gastwissenschaftlern als Fellows eingeladen, um in Münster ihre Forschungsprojekte durchzuführen und sich auszutauschen. Diese Fellows kommen aus aller Welt und verbringen bis zu zwölf Monate am Kolleg, um neue Perspektiven zu entwickeln, wie geistes-und-sozialwissenschaften-bmbf.de hinzufügt.

Öffentliche Tagung und neue Schwerpunkte

In diesem Jahr findet vom 7. bis 9. April eine öffentliche Tagung mit dem Titel „Ursachen für Vielfalt im Recht“ in der Professional School der Universität Münster statt. Die Veranstaltung ist kostenlos und lädt Interessierte ein, sich mit den aktuellen Forschungsfragen näher auseinanderzusetzen.

Ein weiterer Schritt in der Entwicklung des Kollegs ist die Erweiterung des Forschungsprogramms um einen neuen Schwerpunkt, der sich auf Recht und Gerichtspraxis im geltenden Recht konzentriert. Dr. Ulrike Ludwig, die Ko-Direktorin des Kollegs, äußerte sich zuversichtlich über die Verlängerung der Förderung und die anstehenden Entwicklungen. Ab sofort wird das Kolleg gemeinsam von Ulrike Ludwig und Prof. Dr. Nora Markard geleitet. Markard, die Inhaberin des Lehrstuhls für Internationales Öffentliches Recht und internationalen Menschenrechtsschutz an der Universität Münster ist, betont die Verbindung zwischen historischer Forschung und aktuellen Debatten im geltenden Recht. Prof. Dr. Peter Oestmann bleibt dem Kolleg ebenfalls erhalten, wird jedoch an anderen Projekten arbeiten.

Unterstützung durch das BMBF

Die Käte Hamburger Kollegs bieten eine wertvolle Plattform für Wissenschaftler der Geistes- und Sozialwissenschaften, um in einem unterstützenden Umfeld unabhängig zu forschen. Die Initiative, die seit 2017 als exzellent evaluiert wurde, zielt darauf ab, den Austausch zwischen verschiedenen Wissenskulturen zu fördern und innovative Ansätze zu entwickeln. Sie trägt maßgeblich zur Internationalisierung der Geisteswissenschaften in Deutschland bei, wobei auch kulturvergleichende Forschung und geisteswissenschaftliche Methoden im Fokus stehen, wie die Angaben auf geistes-und-sozialwissenschaften-bmbf.de zeigen.

Ein relevanter Aspekt der Forschungsarchitektur in Deutschland ist auch das disziplinäre Open Access-Repositorium ²Dok, das die zentrale Publikationsplattform des Fachinformationsdienstes für internationale und interdisziplinäre Rechtsforschung darstellt. Es wurde von der Deutschen Forschungsgemeinschaft eingerichtet und gewährleistet offenen Zugang zu qualitätsgesicherten wissenschaftlichen Beiträgen und Zweitveröffentlichungen. Das Publizieren auf ²Dok erfordert eine Registrierung, die insbesondere dem wissenschaftlichen Personal aus universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen vorbehalten ist. Weitere Informationen darüber sind auf intr2dok.vifa-recht.de verfügbar.