Die Bund-ID ist ein zentraler Bürger-Account für Verwaltungsleistungen in Deutschland, der seit seiner Vorstellung im Jahr 2019 an Bedeutung gewinnt. Ziel ist es, persönliche Besuche bei Behörden zu reduzieren und die angebotenen Verwaltungsleistungen online verfügbar zu machen. Bis Ende 2024 sollen über 100 wichtige Leistungen des Bundes, darunter Anträge für Kindergeld und BAföG, online abrufbar sein. Mit der Bund-ID können Bürger sich bei Onlinediensten von Behörden einloggen und Anträge sogar vorausfüllen, was den Verwaltungsaufwand für Nutzer erheblich mindert. Laut tz.de sind derzeit bereits einige Dienste wie das Bezahlen der Kraftfahrzeugsteuer und das Beantragen von Arbeitslosengeld über die Plattform verfügbar.
Die Registrierung für ein Bund-ID-Konto erfolgt wahlweise über die Online-Ausweisfunktion des elektronischen Personalausweises oder ein Elster-Zertifikat. Für die Nutzung der Dienste sind unterschiedliche Vertrauensniveaus notwendig: Basisregistrierung, substanziell und hoch. Höhere Vertrauensstufen sind erforderlich, um vertrauliche Daten online zu verarbeiten, so die Informationen von id.bund.de.
Integration und Entwicklung der Bund-ID
Aktuell sind viele kommunale Behörden noch dabei, die Bund-ID in ihre Onlinedienste zu integrieren, und die bidirektionale Kommunikation zwischen Bürgern und Behörden ist ebenfalls noch in der Entwicklungsphase. Ein Datenschutzcockpit, das einen nachvollziehbaren Austausch von Daten zwischen den Behörden ermöglichen soll, ist zudem noch nicht funktionsfähig. Trotz dieser Herausforderungen wird die Bund-ID jedoch als Schlüsseltechnologie für die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen betrachtet. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat betreibt und entwickelt die Bund-ID kontinuierlich weiter, so digitale-verwaltung.de.
Die Nutzer profitieren von verschiedenen Zugangsmöglichkeiten zur Bund-ID, darunter Online-Ausweis, eID-Karte, ELSTER-Zertifikat und die Kombination aus Benutzername und Passwort. Zudem besteht die Möglichkeit, Identitätsdaten freiwillig zu speichern und diese für digitale Verwaltungsleistungen freizugeben. Im August 2024 waren bereits über 4,5 Millionen Konten registriert, was die große Akzeptanz der initiative unterstreicht.
Zukünftige Entwicklungen und Anwendungen
Das OZG-Änderungsgesetz sieht vor, die Bund-ID als einziges Bürgerkonto weiterzuentwickeln. Eine Übergangsregelung ermöglicht den Betrieb bestehender Nutzerkonten der Länder bis zu einem Wechsel auf die Bund-ID. Derzeit ist die Bund-ID an über 1500 Onlinedienste und Portale angebunden und wird besonders von Familien, Menschen in Aus- und Weiterbildung sowie sozialen Unternehmen und Vereinen genutzt. Zu den bundesweiten Leistungen gehören unter anderem ElterngeldDigital, BAföGdigital und AFBG Digital, während auch Landesleistungen in Baden-Württemberg, Hessen und Sachsen bereitgestellt werden.
Die ersten Hochschulen nutzen seit April 2023 die Bund-ID für die Kursanmeldung. Weitere Behörden bereiten die Anbindung an die Bund-ID vor, unterstützt durch ein Integrationsportal, das im Sommer 2024 bereitgestellt werden soll. Zudem ist für 2025 ein Statusmonitor geplant, der die Prüfung des Status eingereichter Anträge ermöglicht. Die Bund-ID ist somit nicht nur ein technisches Werkzeug, sondern ein wichtiger Bestandteil der modernen digitalen Verwaltung in Deutschland.