Am 31. Januar 2025 hat der Bundestag bedeutende Entscheidungen getroffen, die die Wirtschaft in Deutschland entlasten sollen. Zu den verabschiedeten Vorhaben zählt unter anderem die Änderung des Außenhandelsstatistikgesetzes, das eine Anhebung der Meldeschwellen für den Intrahandel vorsieht. Laut BMWK betrifft dies sowohl den Eingang als auch die Versendung von Waren. Die neuen Schwellenwerte steigen für den Wareneingang von 800.000 Euro auf 3 Millionen Euro und für die Versendung von 500.000 Euro auf 1 Million Euro.

Diese Anpassungen führen dazu, dass sich die Zahl der auskunftspflichtigen Unternehmen um rund 42% verringert. Die jährlich zu erwartende Bürokratieentlastung wird auf etwa 11,6 Millionen Euro geschätzt. Der Bundesrat hatte bereits am 2. Oktober 2024 den Änderungen zugestimmt, bevor der Bundestag nun nachzog.

Weitere wirtschaftliche Maßnahmen

Ein weiteres bedeutendes Vorhaben ist das ERP-Wirtschaftsplangesetz 2025, welches voraussichtlich Mitte Februar in Kraft treten wird. Dieses Gesetz beendet die vorläufige Haushaltsführung und sichert die Bereitstellung von ERP-Programmen, die eine wesentliche Rolle in der Finanzierung von mittelständischen Unternehmen spielen, wie das Bundestag berichtet.

Zusätzlich wurde das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz geändert. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Nachbesetzung von Kehrbezirken im Wärmemarkt sicherzustellen und gleichzeitig mehr Flexibilität für die Betriebe zu schaffen. Eine Vertretungsmöglichkeit wurde für bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegermeister durch angestellte Meister eingeführt, ohne dabei Abstriche beim Brand- und Gesundheitsschutz zu machen.

Bürokratieabbau im Fokus

Die Änderungen am Außenhandelsstatistikgesetz sind Teil einer umfassenderen Initiative zur Bürokratieentlastung, die die Bundesregierung verfolgt. So plant sie auch Anpassungen an weiteren statistischen Gesetzen, um die Wirtschaft von überflüssigen Meldepflichten zu entlasten. Diese Informationen wurden im Gesetzesentwurf (20/12791) festgehalten. Der Fokus liegt auf der Erhöhung der Effizienz im Meldeprozess und der Reduzierung bürokratischer Hürden, was sich insbesondere auf den Warenaustausch innerhalb der EU auswirken soll, wie berichtet wird.

Außerdem sind zahlreiche weitere Maßnahmen im Bereich der Bürokratieentlastung in Planung. Dazu gehört die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen, wie etwa die Möglichkeit für Autobesitzer, ihre Fahrzeuge online anzumelden, sowie der vereinfachte Genehmigungsprozess für Windkraftanlagen. Diese Schritte sind Teil des Sonderberichts „Bessere Rechtssetzung und Bürokratieabbau“, welcher im Kabinett beschlossen wurde und die Verwaltung für die Bürger und Unternehmen erleichtern soll, erläutert die Bundesregierung.

Bundesjustizminister Marco Buschmann hat die Dringlichkeit des Bürokratieabbaus für Unternehmen betont. Die Bundesregierung hat außerdem angekündigt, Ideen und Rückmeldungen von der Wirtschaft sowie der Bevölkerung zu sammeln, um bürokratische Belastungen weiter zu reduzieren.