Das Bürgergeld, welches seit dem 1. Januar 2023 in Deutschland gilt, hat das frühere Hartz IV abgelöst und bietet arbeitslosen, erwerbsfähigen sowie hilfebedürftigen Personen eine grundlegende finanzielle Absicherung. Die Auszahlung erfolgt durch die örtlichen Jobcenter der Bundesagentur für Arbeit und zielt darauf ab, das Existenzminimum zu sichern, um den Lebensunterhalt von Menschen zu gewährleisten, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können berichtet der Südkurier.
Die Höhe des Bürgergeldes richtet sich nach den individuellen Lebensumständen. Im Jahr 2025 gelten folgende Regelbedarfe: Für Alleinstehende und Alleinerziehende beträgt der Regelbedarf 563 Euro, während volljährige Partner 506 Euro erhalten. Kinder haben unterschiedliche Bedarfe, je nach Alter: für Kinder von 0 bis 5 Jahren wird ein Regelbedarf von 357 Euro gezahlt, während Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren 471 Euro erhalten erläutert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Zusammensetzung des Bürgergeldes
Das Bürgergeld setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen, die die spezifischen Bedarfe der Empfänger abdecken. Dazu gehört der Regelbedarf, der die Kosten für Lebensunterhalt wie Ernährung, Kleidung, Körperpflege und Haushaltsenergie abdeckt. Zusätzlich werden die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung vom Jobcenter übernommen. Dabei können die tatsächlichen Unterkunftskosten im ersten Jahr komplett übernommen werden, jedoch ist die Übernahme der Heizkosten begrenzt informiert die Arbeitsagentur.
Besondere Lebenslagen wie Schwangerschaft oder Alleinerziehung können zusätzliche Mehrbedarfe rechtfertigen. Schwangere haben beispielsweise ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zur Entbindung Anspruch auf einen Mehrbedarf von 17 Prozent des Regelbedarfs, was aktuell 95,71 Euro entspricht. Auch für Einmalbedarfe wie die Erstausstattung eines Kindes oder die Gründung eines Haushalts stehen Leistungen zur Verfügung bericht das BMAS.
Freibeträge und Unterstützung
Die Regelungen des Bürgergeldes gestatten auch bestimmte Freibeträge. Verdient eine Person zwischen 520 und 1000 Euro, bleiben 30 Prozent dieses Einkommens anrechnungsfrei. Junge Menschen unter 25 Jahren dürfen zudem Einkommen aus Minijobs bis zu 556 Euro komplett behalten. Bei ehrenamtlicher Tätigkeit können bis zu 3.000 Euro jährlich anrechnungsfrei behalten werden, was eine signifikante Entlastung für viele Bürgerinnen und Bürger darstellt erläutert der Südkurier.
Zusätzlich bietet das Bürgergeld Programme zur Förderung der beruflichen Eingliederung und Weiterbildung, um den Betroffenen zu helfen, langfristig ihre Einkommenssituation zu verbessern. Dies umfasst Weiterbildungsgeld sowie Prämien für bestandene Prüfungen. Weitere Informationen können direkte beim Jobcenter eingeholt oder über den Bürgergeld-Rechner der Caritas vorab ermittelt werden.