In Deutschland haben arbeitslose, erwerbsfähige und hilfebedürftige Menschen Anspruch auf das Bürgergeld, welches am 1. Januar 2023 das frühere Hartz IV abgelöst hat. Diese Grundsicherungsleistung dient zur Absicherung des Existenzminimums und ist auch für Menschen mit niedrigem Einkommen zugänglich. Die Auszahlung erfolgt über die örtlichen Jobcenter der Bundesagentur für Arbeit. Die Höhe des Bürgergeldes wird individuell berechnet und variiert je nach Lebensumständen, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet.

Die Regelbedarfe, die gemäß den Vorgaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) festgelegt sind, können unterschiedliche Höhen annehmen. Alleinstehende haben Anspruch auf 563 Euro, während für volljährige Partner jeweils 506 Euro vorgesehen sind. Kinder erhalten abhängig von ihrem Alter unterschiedlich hohe Regelbedarfe: von 357 Euro für Kleinkinder bis zu 471 Euro für Jugendliche.

Beispiel einer vierköpfigen Familie

Für eine vierköpfige Familie, bestehend aus zwei Eltern und zwei Kindern, variiert der Regelbedarf je nach Alter der Kinder. Bei zwei Kindern im Alter von 0 bis 5 Jahren beträgt der Regelbedarf insgesamt 1726 Euro, während die höchste Variante – zwei Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren – auf 1954 Euro kommen kann. Die Jobcenter übernehmen zudem angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung, wobei eine angemessene Wohnungsgröße für vier Personen etwa 85 bis 90 Quadratmeter beträgt. Wichtig ist hierbei, dass der genaue Bedarf immer individuell ermittelt wird, wie die Arbeitsagentur erklärt.

Zusätzlich zu den Regelbedarfen können Mehrbedarfen, wie etwa für schwangere Frauen oder aufgrund von kostenaufwendiger Ernährung, den Gesamtbedarf erhöhen. Auch bietet das Bürgergeld finanzielle Unterstützung für Aus- und Weiterbildung, mit einem monatlichen Weiterbildungsgeld von 150 Euro und einem Bürgergeldbonus von 75 Euro für längere Weiterbildungsprogramme.

Finanzielle Aspekte und Ansprüche

Die Berechnung des Bürgergeldes erfolgt unter Berücksichtigung von Einkommen. Freibeträge wurden im Juli 2023 erhöht, sodass die ersten 100 Euro Einkommen als nicht anrechenbar gelten. Je nach Einkommen können zudem bis zu 30 Prozent des Verdienstes nicht angerechnet werden. Junge Menschen unter 25 Jahren dürfen Einkommen aus Nebenjobs bis zur Minijob-Grenze von 520 Euro behalten.

Die beantragte Höhe des Bürgergeldes wird durch das zuständige Jobcenter in einem Bewilligungsbescheid schriftlich mitgeteilt. Als Beispiel zeigt sich, dass für eine vierköpfige Familie mit einem Gesamtbedarf inklusive Unterkunft von 2502 Euro, nach Abzug des Kindergeldes (500 Euro) ein Anspruch auf Bürgergeld in Höhe von 2002 Euro bestehen kann.

Das Bürgergeld wurde eingeführt, um den Betroffenen eine menschenwürdige Existenzsicherung zu garantieren, insbesondere für diejenigen, die aufgrund von Jobverlust, chronischen Krankheiten oder einer niedrigen Rente in Not geraten sind. Diese staatlichen Sozialleistungen sollen nicht nur Grundbedürfnisse abdecken, sondern auch gesellschaftliche Teilhabe fördern. Die Bundesregierung betont, dass die Sozialhilfe ein wichtiges Auffangnetz gegen Armut und soziale Ausgrenzung darstellt.