Das Bürgergeld wurde 2023 in Deutschland eingeführt, um bedürftigen Menschen ein Existenzminimum zu sichern. Aktuell beziehen etwa 5,5 Millionen Menschen in Deutschland Bürgergeld, darunter 1,8 Millionen Kinder und Jugendliche. Diese Zahlen zeigen, wie wichtig das Bürgergeld für zahlreiche Familien und Einzelpersonen ist, die auf Unterstützung angewiesen sind. Die Diskussionen über die Höhe des Regelsatzes und die damit verbundenen Anreize zur Arbeitsaufnahme sind weiterhin im Gange.

Einige Unionspolitiker fordern sogar eine Arbeitspflicht für bestimmte Empfänger des Bürgergeldes, was in einer Stadt bereits Zustimmung fand. Die Voraussetzungen für den Bezug von Bürgergeld sind klar definiert: Die Betroffenen müssen erwerbsfähig und bedürftig sein. Zudem dürfen Jobcenter beim Bürgergeld-Antrag nicht willkürlich Dokumente anfordern. Für Kinder unter 25 Jahren gibt es zusätzlich Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, welche unter anderem mehrtägige Klassenfahrten und Nachhilfe umfassen.

Bürgergeld Regelsätze für 2025

Für das Jahr 2025 bleiben die Regelsätze unverändert. Dies betrifft insbesondere folgende Beträge:

Personen Regelsatz
Alleinstehende/Alleinerziehende 563 Euro
Paare 506 Euro pro Partner (insgesamt 1.012 Euro)
18- bis 24-jährige Kinder 451 Euro
14- bis 17-jährige Kinder 471 Euro
6- bis 13-jährige Kinder 390 Euro
Kinder bis 5 Jahre 357 Euro

Diese Regelsätze sind Teil eines soziokulturellen Existenzminimums und decken allgemeine Bedürfnisse wie Ernährung, Kleidung und Energie ab. Bezieher von Bürgergeld müssen, um die Leistungen zu erhalten, einen entsprechenden Antrag stellen. Die ausbezahlten Beträge werden monatlich im Voraus gezahlt.

Zusätzliche Leistungen und Mehrbedarfe

Neben den Regelsätzen haben Bürgergeld-Beziehende Anspruch auf verschiedene Zusatzleistungen, die auch die Kosten für Unterkunft und Heizung einschließen. Diese werden gemäß § 22 SGB II in angemessener Höhe übernommen. Für spezielle Lebenslagen gibt es zudem Mehrbedarfe: So erhalten beispielsweise Alleinerziehende einen zusätzlichen Betrag, und für Schwangere gibt es ebenfalls Regelungen, die den besonderen Bedarf berücksichtigen.

Die Höhe des Bürgergeld Regelsatzes für Kinder variiert je nach Alter und liegt für 14- bis 17-Jährige bei 471 Euro, für 6- bis 13-Jährige bei 390 Euro und für Kleinkinder bis 5 Jahre bei 357 Euro. Zudem sind Bezieher von Bürgergeld in der Regel bei der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert.

Insgesamt trägt das Bürgergeld dazu bei, diejenigen zu unterstützen, die nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Ziel der Reform ist auch die Förderung der beruflichen Eingliederung und Weiterbildung zur Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsmarkt. Dieses System stellt sicher, dass Menschen in schwierigen Lebenslagen nicht alleine gelassen werden und die Möglichkeit haben, sich wieder in das Berufsleben einzugliedern. Für detailliertere Informationen zu Schutzmaßnahmen und Leistungen können die entsprechenden Seiten der Kreiszeitung, buerger-geld.org und BMAS konsultiert werden.