In Bayern formiert sich Widerstand gegen die geplanten Windkraftanlagen. Der Verein für den Schutz des Naturparks Fränkische Schweiz hat beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eine Popularklage eingereicht. Ziel dieser Klage ist es, den Bau von Windkraftanlagen im 1968 gegründeten Naturpark zu verhindern. Die Änderungen des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes und der Bauordnung, die den Bau von Windkraftanlagen erleichtern, stehen dabei im Mittelpunkt der Auseinandersetzung. Der Gerichtssprecher bestätigte den Eingang der Klage, welche nun hinsichtlich ihrer Zulässigkeit und Begründetheit geprüft wird. Der Verein argumentiert, dass die Veränderungen die Rechte der Grundstücksnachbarn verletzen und die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit, Handlungsfreiheit und Eigentum einschränken.

Die bisher geltenden Regelungen sahen vor, dass Landratsämter für die Genehmigung größerer Windparks zuständig waren. Zukünftig kann die Staatsregierung diese Entscheidungen jedoch selbst treffen. Der Vereinsvorsitzende Christian Amende äußerte Bedenken, dass dies zu einer Benachteiligung der Anwohner führt und erhebliche Eingriffe in die Natur und das Landschaftsbild mit sich bringt. In Mehring, einem Ort im Landkreis Altötting, stimmten die Bürger bereits vor einem Jahr gegen Windkraftanlagen im Gemeindegebiet, was die ablehnende Haltung vieler Anwohner verdeutlicht.

Ausbau der Windkraft in Deutschland

Angesichts der steigenden Anforderungen an die Energieversorgung wird ein massiver Ausbau der Windkraft in Deutschland angestrebt. Laut dem Umweltbundesamt soll bis Ende 2030 eine installierte Windenergie-Kapazität von 115 Gigawatt (GW) erreicht werden. Um diese Ziele zu verwirklichen, ist ein jährlicher Zubau von etwa 9 GW notwendig. Der derzeitige Stand liegt bei etwa 58 GW, wobei bis Ende 2030 mit einem Rückbau von etwa 17 GW alter Anlagen gerechnet wird.

Im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes wird zudem festgelegt, dass die Bundesländer bis Juni 2024 Umsetzungspläne für ihre Landesziele vorlegen müssen. Die Planungen sehen vor, dass bis 2027 1,4 Prozent und bis 2032 2 Prozent der Landesfläche für Windenergie bereitgestellt werden. Eine der zentralen Herausforderungen besteht in der Schaffung geeigneter Standorte für Windkraftanlagen, wobei besondere Rücksicht auf Vögel und Fledermäuse genommen werden muss.

Technische Entwicklungen und Herausforderungen

Moderne Windkraftanlagen haben erhebliche Fortschritte in der Technologie erfahren. Licht- und Lärmemissionen wurden durch technische Weiterentwicklungen reduziert, und die sogenannten Immissionsrichtwerte sind in der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (TA Lärm) festgelegt. Diese Vorschriften sollen sicherstellen, dass der Betrieb der Anlagen für die Anwohner verträglich ist, indem beispielsweise aerodynamische Effekte und mechanische Geräusche minimiert werden.

Eine große Windenergieanlage mit 5 Megawatt kann jährlich etwa 10 Millionen Kilowattstunden Strom erzeugen, was ausreichend für über 3.000 Haushalte ist. Dennoch bleibt der Konflikt zwischen den Erfordernissen der Energiewende und den Interessen der Anwohner ein strittiges Thema in Bayern, insbesondere im Hinblick auf die neue Klage und die steigenden Anforderungen an den Ausbau der Windkraft.