Nach den jüngsten Bundestagswahlen hat das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) angekündigt, rechtliche Schritte zu prüfen, da sie mit 4,97 Prozent der Stimmen die Fünf-Prozent-Hürde knapp verpasst haben. Laut tag24 fehlen dem BSW 13.435 Stimmen, um in den Bundestag einzuziehen. Der prominenteste BSW-Politiker, Fabio De Masi, äußert Bedenken über Unregelmäßigkeiten während der Wahl und berichtet von unzähligen Zuschriften von Auslandsdeutschen, die das Gefühl hatten, an ihrem Wahlrecht gehindert worden zu sein.

Die Zahl der fehlenden Stimmen für den Einzug des BSW in den Bundestag ist nicht unerheblich. Etwa 13.000 Stimmen entsprechen rund 6 Prozent der 213.000 im Wahlverzeichnis eingetragenen Auslandsdeutschen. De Masi plant, das Wahlergebnis vor dem Bundesverfassungsgericht anzufechten, nachdem zuerst der Wahlausschuss des Bundestages für Beschwerden zuständig ist. Richtiges Augenmerk wird auch auf die Rolle der Medien und Meinungsforscher gelegt, die, so De Masi, durch falsche Prognosen am Wahltag eine negative Beeinflussung der Chancen seiner Partei bewirkt haben.

Rechtliche Grundlagen der Bundestagswahl

Die rechtlichen Grundlagen der Bundestagswahl sind klar definiert und im Grundgesetz (GG), Parteiengesetz (PartG), Bundeswahlgesetz (BWahlG) sowie der Bundeswahlordnung (BWO) festgelegt. Die Wahlrechtsgrundsätze beinhalten die Allgemeinheit, Unmittelbarkeit, Freiheit, Gleichheit, Geheimheit und Öffentlichkeit der Wahl. Der Zugang zu Wahlen steht allen Bürgern offen, mit Ausnahmen bei schweren Straftaten oder anderen spezifischen Bedingungen, wie das Alter und die Sesshaftigkeit, erläutert die bpb.

Die Möglichkeit, an der Bundestagswahl teilzunehmen, wird durch das aktive Wahlrecht ermöglicht, während das passive Wahlrecht es Bürgern erlaubt, sich als Kandidaten aufstellen zu lassen. Besonders interessant sind auch die Regelungen für Deutsche im Ausland, die wählen können, solange sie maximal 25 Jahre außerhalb Deutschlands leben und mindestens drei Monate in Deutschland waren.

Wahl und Beschwerden

Der Prozess der Wahlprüfung, falls Unregelmäßigkeiten auftreten, liegt in der Verantwortung des Bundestages. Die BSW ist nicht die erste Partei, die nach einer Wahl Unregelmäßigkeiten anprangert. Ähnliche Vorfälle, wie die unzureichende Durchführung bei der Bundestagswahl 2021 in Berlin, führten zu Wiederholungswahlen. Diese Vorfälle erfordern eine genauere Betrachtung und möglicherweise Reformen, um die Lage zu verbessern.

Die Fünf-Prozent-Hürde bleibt ein umstrittenes Thema, das immer wieder neu diskutiert wird. Reformen zur Wahlrechtsreform waren bereits 2023 im Gespräch, um Überhangmandate zu regulieren und die Parlamentsgröße zu beeinflussen. Überhangmandate können entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach Zweitstimmen zustehen.

Es bleibt spannend, wie sich die Situation rund um die BSW und die möglichen rechtlichen Schritte entwickeln wird. Der entscheidende Schritt wird die Stellungnahme von Sahra Wagenknecht sein, die für Montag erwartet wird. Ihre Worte könnten wichtige Hinweise auf die Strategie des BSW geben.