BremenKriminalität und Justiz

Zoll am Bremer Flughafen: Goldschmuggel mit über 12.000 Euro gestoppt

Am Bremer Flughafen wurden am 2. und 3. August 2024 zwei Tunesierinnen beim Schmuggel von Goldschmuck im Wert von insgesamt 12.000 Euro erwischt, weil sie ihre Waren nicht beim Zoll anmeldeten, was zu Steuerstrafverfahren und einem erheblichen Steuerschaden führte.

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Schmuggel von Goldschmuck am Bremer Flughafen verhindert

Am Bremer Flughafen wurden kürzlich zwei versuchte Goldschmuggel effizient gestoppt, was auf die Wirksamkeit des Zolls hinweist und die Wichtigkeit der Einhaltung von Zollbestimmungen unterstreicht.

Zollvergehen mit hohem Steuerbetrag

In zwei getrennten Vorfällen am 02. und 03. August 2024 haben Beamte des Hauptzollamts Bremen zusammengerechnet Goldschmuck im Wert von nahezu 12.000 Euro abgenommen. In beiden Fällen wurde deutlich, dass die Reisefreimengen weit überschritten wurden, was bei der Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Staaten zu einem erheblichen Steuerschaden führte.

Details der Vorfälle

  • Der erste Vorfall betraf eine 36-jährige Frau aus Tunesien, die am Freitag einreiste und den grünen Kanal für anmeldefreie Waren wählte. Nach einer Kontrolle wurde Goldschmuck im Wert von über 4.500 Euro entdeckt, womit die Freigrenze von 430 Euro weit überschritten war.
  • Am folgenden Tag fiel eine 49-jährige Frau auf, die zahlreiche Goldarmreifen trug. Der Wert ihrer Stücke belief sich auf über 7.000 Euro, und auch sie konnte keine Nachweise für eine vorherige Verzollung vorlegen.

Konsequenzen für die Reisenden

In beiden Fällen wurden aufgrund der hohen Steuerbeträge Strafverfahren eingeleitet. Die erste Reisende musste etwa 1.000 Euro an Steuern zahlen, während die zweite Reisende über 1.500 Euro an Abgaben nicht entrichten konnte, weshalb ihr Schmuck einbehalten wurde, bis die Steuerschuld beglichen ist.

Aufklärung über Zollbestimmungen

Nicole Tödter, Leiterin des Hauptzollamts Bremen, erklärt, dass alle Reisenden beim Kauf von Waren außerhalb der Europäischen Union die gegenwärtigen Freimengen von 430 Euro kennen sollten und verpflichtet sind, darüber im roten Kanal Auskunft zu geben. Bei Nichteinhaltung drohen sowohl Zölle als auch zusätzliche Strafen.

Wichtigkeit der Zollkontrollen

Diese Vorfälle sind nicht nur Einzelfälle, sondern spiegeln eine wichtige gesamtgesellschaftliche Thematik wider. Sie zeigen die Notwendigkeit und Bedeutung von Zollkontrollen am Flughafen auf, um den illegalen Handel einzudämmen und um sicherzustellen, dass die staatlichen Einnahmen nicht durch unrechtmäßigen Schmuggel gefährdet werden.

Zusätzliche Informationen

Für weitere Informationen über Zollbestimmungen und aktuelle Reisefreimengen können interessierte Personen die Website des Zolls unter www.zoll.de besuchen.

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